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Unternehmen sollen ausländische Bussen nicht automatisch versteuernBern - Banken sollen Bussen nicht von den Steuern abziehen dürfen. Darin gehen fast alle Parteien mit dem Bundesrat einig. Ein Abzug von Bussen aus dem Ausland dürfe jedoch nicht automatisch ausgeschlossen werden, fordern SVP und FDP. Diese seien oft politisch motiviert.fest / Quelle: sda / Montag, 11. April 2016 / 16:29 h
Dies geht aus der Vernehmlassung zur Änderung der Steuergesetzgebung hervor, die am Montag zu Ende ging. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision sieht vor, dass Unternehmen finanzielle Sanktionen mit Strafcharakter - etwa Millionenbussen aus dem Steuerstreit mit den USA - nicht mehr von den Steuern abziehen dürfen. Das soll auch für damit verbundene Prozesskosten gelten.
Gewinnabschöpfungen ohne Strafzweck, die einen widerrechtlich erwirtschafteten und steuerbaren Gewinn einziehen, sollen hingegen von den Steuern abgezogen werden dürfen. Solche Sanktionen bezwecken die Korrektur eines wirtschaftlichen Vorteils, der durch unzulässiges Verhalten erzielt wurde. Im Unterschied zu Bussen verfolgen sie jedoch keinen Strafzweck. Politisch motivierte Urteile Doch wie lassen sich die verschiedenen Sanktionstypen genau unterscheiden? Genau hier gibt es aus Sicht der meisten Parteien ein Problem. Die Unterscheidung zwischen Bussen mit strafrechtlichem Charakter und gewinnabschöpfenden Sanktionen sei bei ausländischen Gerichtsurteilen nicht immer möglich, heisst es von links wie auch von rechts. Gemischte Sanktionen beruhten oft auf sehr komplexem ausländischem Recht, schreibt etwa die SP. Die Partei fordert deshalb genauere Angaben vom Bundesrat zur Aufschlüsselung solcher Sanktionen. Ansonsten befürwortet die SP die Vorlage. Diese entspreche Sinn und Zweck der internationalen Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung. SVP und FDP gehen hingegen weiter mit ihrer Kritik: Im Ausland verhängte Bussen seien teilweise politisch motiviert, kritisieren sie. Der Bund erlaubt es schon heute nicht, Bussen und andere Sanktionen mit Strafcharakter von den Steuern abzuziehen. Eine gesetzliche Grundlage fehlt aber. /
Es sei daher nicht zielführend, dass im Ausland verhängte Strafen automatisch nicht abgezogen werden dürften. Besser sei etwa die Praxis in Deutschland: Dort würden Bussen von nationalen oder EU-Behörden anders behandelt als solche aus Drittstaaten. Über das Ziel hinaus Ähnlich argumentiert der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse. Ausländische finanzielle Sanktionen würden nicht selten in Verfahren ausgesprochen, welche den rechtsstaatlichen Prinzipien der Schweiz nicht entsprächen. Als Beispiel nennt er das Verhalten des US-Justizministerium (DOJ) im Steuerstreit mit Schweizer Banken. Der Verband lehnt den Vorentwurf deshalb ab, ebenso die FDP und die SVP. Dieser schiesse über das Ziel hinaus. Damit dürfte die Vorlage in ihrer jetzigen Form im Parlament einen schweren Stand haben. Auch die Bankiervereinigung will von den Änderungen nichts wissen. Die Nichtabzugsfähigkeit von Bussen, Geldstrafen und den damit zusammenhängenden Prozesskosten widerspreche dem verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, hält sie fest. Rasche Umsetzung Nur die CVP zeigt sich mit der Änderung vorbehaltlos einverstanden. Sie spricht sich zudem für eine rasche Umsetzung der Vorlage aus, "da wohl noch weitere ähnliche Bussen anstehen wie jene, die Stein des Anstosses war". Gemeint ist die Milliardenbusse für die Credit Suisse im Steuerstreit mit den USA, die das Thema 2014 auf die politische Agenda brachte. Die Gesetzesrevision geht zurück auf eine Motion des Berner BDP-Ständerats Werner Luginbühl. Der Bund erlaubt es schon heute nicht, Bussen und andere Sanktionen mit Strafcharakter von den Steuern abzuziehen. Eine gesetzliche Grundlage fehlt aber. Zudem haben einige Kantone eine andere Praxis.
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