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Der Japanische Käfer breitet sich aus: Sorgfaltspflicht der Importeure im Fokus

Die Globalisierung hat den Handel und die Bewegung von Gütern über Grenzen hinweg stark vereinfacht. Das bringt aber auch Herausforderungen mit sich, wie die ungewollte Einfuhr invasiver Arten. Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein aktuelles Beispiel dafür, wie ein Schädling durch den globalen Handel in die Schweiz gelangen und sich dort ausbreiten kann.

fest / Quelle: import.ch / Sonntag, 14. Juli 2024 / 03:34 h

Erstmals wurde der Japanische Käfer im Jahr 2017 im Kanton Tessin in der Schweiz gesichtet und hat sich seitdem weiter verbreitet. Dieser Käfer kann in der Landwirtschaft erheblichen Schaden anrichten, indem er ganze Ernten zerstört. Daher ruft das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Bevölkerung dazu auf, diesen Sommer besonders achtsam zu sein.

Verantwortung der Schweizer Importeure


Schweizer Importeure tragen eine grosse Verantwortung, um die Einfuhr und Verbreitung invasiver Arten wie dem Japankäfer zu verhindern.  Hier sind einige Punkte, die ihre Verantwortung verdeutlichen:
  • Sorgfaltspflicht: Importeure müssen die Herkunft ihrer Waren kennen und sich über potenzielle Risiken im Zusammenhang mit invasiven Arten informieren. Sie sollten sicherstellen, dass ihre Lieferanten entsprechende Massnahmen ergreifen, um eine Kontamination mit Schädlingen zu vermeiden.
  • Risikobewertung: Importeure sollten Risikobewertungen durchführen, um das Potenzial für die Einfuhr und Etablierung invasiver Arten abzuschätzen. Dabei sollten sie die Art der Ware, das Herkunftsland und die Transportwege berücksichtigen.
  • Präventivmassnahmen: Importeure müssen Präventivmassnahmen ergreifen, um die Einschleppung von Schädlingen zu verhindern. Dazu gehören z.B. die Inspektion von Waren, Behandlung mit Insektiziden oder Quarantänemassnahmen.
  • Meldepflicht: Importeure sind verpflichtet, Verdachtsfälle auf invasive Arten den zuständigen Behörden zu melden. Eine frühzeitige Erkennung und Bekämpfung ist entscheidend, um die Ausbreitung von Schädlingen einzudämmen.
  • Zusammenarbeit: Importeure sollten mit den Behörden, Forschungseinrichtungen und anderen Akteuren zusammenarbeiten, um das Risiko von invasiven Arten zu minimieren.

Konkrete Massnahmen im Fall des Japankäfers:

  • Kontrolle von Importen: Importe von Pflanzen und Pflanzenteilen aus Risikoländern sollten sorgfältig kontrolliert werden, um den Japankäfer abzufangen.
  • Information und Schulung: Importeure sollten über die Gefahren des Japankäfers und die notwendigen Präventivmassnahmen informiert und geschult werden.
  • Rückverfolgbarkeit: Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der importierten Waren ist wichtig, um im Falle eines Befalls die Quelle zu identifizieren und weitere Massnahmen einzuleiten.

Der Japankäfer könnte sich unbemerkt in Autos und Zügen einschleichen, weite Strecken als blinder Passagier zurücklegen und in anderen Regionen der Schweiz Schäden verursachen.

Im Jahr 2017 gelangte der Japankäfer von Norditalien über den Kanton Tessin in die Schweiz.



Japankäfer: An den Seiten des Hinterleibs sind fünf weisse Haarbüschel erkennbar. Am Ende des Hinterleibs befinden sich zwei breitere Haarbüschel. /

Er hat seitdem auch die schweizerisch-italienische Grenze im Wallis überschritten und ist südlich der Alpen im Simplongebiet anzutreffen. Später wurden an weiteren Standorten zwei isolierte Populationen (sogenannte Befallsherde) entdeckt: 2023 im Kanton Zürich und kürzlich bei Basel. Der äusserst gefrässige Käfer ernährt sich von über 400 Pflanzenarten (darunter Weinreben, Mais, Äpfel, Tomaten, Erdbeeren) und stellt eine grosse Gefahr für die Landwirtschaft, den Gartenbau und die Umwelt dar.

Der ausgewachsene Japankäfer ist ungefähr so gross wie ein Fünfrappenstück und fliegt von Juni bis Anfang September. Eine weitere Ausbreitung in andere Regionen droht, wenn er unbeabsichtigt per Zug oder Auto von den befallenen Gebieten in der Schweiz oder Norditalien eingeschleppt wird. Daher empfiehlt es sich, sorgfältig Ihre Gepäckstücke und Fahrzeuge zu überprüfen. Sollten Sie einen verdächtigen Käfer entdecken, fangen Sie ihn sofort ein und melden Sie ihn dem zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienst. Es ist wichtig, den Japankäfer von heimischen Arten wie dem Junikäfer und dem Gartenlaubkäfer unterscheiden zu können.


Merkmal des Japankäfers:

  • Ausgewachsene Käfer sind 10-12 mm lang und haben einen grün-metallisch schimmernden Körper mit kupferfarbenen Flügeldecken, die den Hinterleib nicht vollständig bedecken.
  • An den Seiten des Hinterleibs sind fünf weisse Haarbüschel erkennbar. Am Ende des Hinterleibs befinden sich zwei breitere Haarbüschel.
  • Eier, Larven und Puppen des Japanischen Käfers leben im Boden und sind daher schwerer zu entdecken.


Vorgehen bei Verdacht:

  • Fangen Sie den Käfer ein und setzen Sie ihn nicht wieder frei. Überprüfen Sie, ob die weissen Haarbüschel an beiden Seiten des Hinterleibs vorhanden sind.
  • Machen Sie bei Gelegenheit ein Foto des Käfers, notieren Sie den genauen Fundort und möglicherweise den Namen der Pflanze, auf der er entdeckt wurde. Frieren Sie den Käfer ein.
  • Kontaktieren Sie umgehend den Pflanzenschutzdienst Ihres Kantons.



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