|
|
||||||
|
||||||
|
|
||||||
|
|
Sprayer zu Gefängnis und Stockschlägen verurteiltSingapur - Das blitzsaubere Singapur kennt kein Pardon bei Vandalismus. Der 32-jährige Schweizer, der eine U-Bahn besprühte, ist zu drei Stockschlägen aufs nackte Hinterteil und mehreren Monaten Haft verurteilt worden.ade / Quelle: sda / Freitag, 25. Juni 2010 / 13:13 h
Er hatte vor Gericht zugegeben, mit einem Komplizen in das U-Bahn-Depot eingedrungen und zwei Waggons mit Graffiti besprayt zu haben. Für diese Aktion bekam er drei Stockschläge und drei Monate, für das widerrechtliche Betreten des Geländes zwei Monate Haft.
Die Haftstrafen laufen parallel, so dass er nach drei Monaten entlassen wird. Der Schweizer, der bislang gegen eine Kaution von 100'000 Singapur-Dollar (82'000 Franken) auf freiem Fuss war, wurde nach dem Urteil sofort abgeführt. Nach Angaben seines Anwalts Derek Kang hat er zehn Tage Zeit, um in Berufung zu gehen.
Nicht die Tat eines ungestümen Jugendlichen Richter See Kee Oon betonte in seiner Urteilsbegründung, dass die Aktion nicht die Tat eines ungestümen Jugendlichen war. «Er wusste, was er tat», sagte der Richter. «Das war kalkuliertes kriminelles Verhalten.» Er habe bei dem Strafmass berücksichtigt, dass der Angeklagte Reue gezeigt habe und den finanziellen Schaden begleichen wollte. Dennoch müsse die Strafe auch abschreckende Wirkung haben. Die U-Bahn-Gesellschaft stellte gut 11'000 Singapur-Dollar (8700 Franken) in Rechnung, die der Schweizer begleichen will.Das Graffiti des Schweizers, das ihm die Strafe einbrachte. / Screenshot: youtube.com
Unter der möglichen Höchststrafe Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der möglichen Höchststrafe. Für Vandalismus sieht die Rechtsprechung in Singapur bis zu drei Jahre Haft vor. Zudem sind bis zu acht Stockschläge vorgesehen - eine Strafe, die noch aus Zeiten britischer Kolonialherrschaft stammt. Für das unerlaubte Betreten geschützter Bereiche hätten bis zu zwei Jahre Haft hinzukommen können. Die Prügelstrafe wird in Singapur nach Angaben von Juristen unter Aufsicht eines Arztes verabreicht. Die Schläge gehen auf das nackte Hinterteil nieder. Der Häftling trägt lediglich einen Nierenschutz.Wortlos den Kopf geschüttelt Der Computerspezialist verfolgte die Plädoyers seines Verteidigers und der Staatsanwältin zwei Stunden fast reglos. Bei manchen Vorwürfen der Staatsanwältin schüttelte er wortlos den Kopf. In der kurzen Pause vor der Urteilsverkündung zeigte er sich schicksalsergeben. Er wolle die Sache hinter sich bringen. «Abschliessen, sonst nichts», sagte er.
![]() «Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|