Dieser verwehrte der 30'000 Euro (etwas über 40'000 Franken) teuren Ware am Flughafen Köln/Bonn die Freigabe. Die Behörden wollen die Produktsicherheit prüfen.
Eigenen Angaben der Initiatoren Siegfried Rotthäuser und Rudolf Hannot nach versteht sich das Projekt als «Kunst- und Protestaktion». Ein gewerblicher Hintergrund bestünde nicht. Das Vorhaben stiess in der Bevölkerung bereits auf breite Zustimmung. Nach nur wenigen Tagen hatten die beiden Manager der Firma DTG Trading aus Niederzier in Nordrhein-Westfalen in der ersten Auflage 4000 «Kleinheizgeräte» verkauft - zum Preis von 1,69 Euro (ca. 2,30 Franken) pro Stück.
Der stolze Preis der extra für die Aktion in China produzierten 75- und 100-Watt-Glühbirnen soll zu einem Teil einem guten Zweck zugute kommen. 30 Cent sollen pro verkaufter Birne dem Regenwaldschutz zufliessen. Die aktuell am Flughafen festsitzende Lieferung aus Asien wurde aufgrund der immensen Bestellungszahlen nötig. Damit fehlt der Nachschub. Kaum verwunderlich, dass auf der Webseite nur noch 75-Watt-E-27-Klar-Birnen zu erwerben sind.
Heizung oder Leuchtkörper?. /

Behörden suchen nach Sprengstoff
Der Staatsapparat bringt sich vor dem Hintergrund der Menge der nachbestellten Leuchtmittel in Stellung. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt, hat der Zoll am Dienstag nach Hinweisen der Bezirksregierung Köln, Dezernat 55 für Produktsicherheit und Sprengstoff, die neue Lieferung mit 40'000 Heatballs vorläufig gestoppt. Laut Co-Initiator Rotthäuser hat die Firma nie ein Geheimnis um die Lieferung gemacht und die Behörden darüber informiert.
«Ich verstehe die Aufregung an unserem Kunstprojekt nicht. Den Behörden danken wir aber, dass sie durch ihr Zutun unserer Aktion weitere Popularität verschaffen», erläutert Rotthäuser auf Nachfrage. Heizgeräte dieser Art mit einem Wirkungsgrad von 95 Prozent in der Effizienzklasse A seien schliesslich nicht verboten. «Was derzeit beim Zoll ist, wird die letzte Bestellung sein. Insofern hätte man auch die Füsse stillhalten können», sagt Rotthäuser.
Was mit der Ware passiert, bleibt offen. Der Bezirksregierung nach hat der Zoll diese nicht beschlagnahmt, sondern deren Freigabe «ausgesetzt». An dem Status soll sich solange nichts ändern, bis die scheinbar gefährliche Ware untersucht wurde. Es müsse sichergestellt werden, dass die Heatballs keinen Sprengstoff enthalten. «Im Falle einer Beschlagnahmung klagen wir die im Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit ein», so Rotthäuser.