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Nachrichten.ch (c) Copyright 2023 by news.ch / VADIAN.NET AG

Urteil: Computer alleine haben keinen Anspruch auf Urheberrecht

In zunehmend mehr Bereichen wird die KI-Technologie eingesetzt, jedoch hat ein US-Gericht bestätigt, dass Kunstwerke, die von dieser Technologie erstellt wurden, keinen Urheberrechtsschutz geniessen.

fest / Quelle: vadian.ai / Mittwoch, 23. August 2023 / 13:11 h

Eine Bundesbezirksrichterin in den USA hat bestätigt, dass ein von einer KI-Technik erzeugtes Kunstwerk nicht durch die Copyright-Regeln geschützt werden kann. Stephen Thaler, ein Informatiker, musste eine weitere juristische Niederlage hinnehmen, nachdem er erfolglos versucht hatte, ein von seiner KI «Creativity Machine» generiertes Bild beim Copyright Office zu registrieren. Er hatte daraufhin beschlossen, gegen die Entscheidung vorzugehen. Das Bundesbezirksgericht für Washington D.C. hat nun jedoch bestätigt, dass die «Urheberschaft durch einen Menschen wesentlicher Bestandteil eines gültigen Urheberrechtsanspruchs ist». Diese Entscheidung dürfte den Hype um KI weiter dämpfen.

Menschen müssen die Kunst gemacht haben

Im November 2018 reichte Thaler ein Werk namens «A Recent Entrance to Paradise» bei der Urheberrechtsbehörde zur Registrierung ein und betonte dabei, dass es ohne den Einfluss eines maschinell ausgeführten Algorithmus entstanden sei. Jedoch lehnte das Copyright Office den Antrag ab, da das Werk laut Thaler «ohne jeglichen kreativen Beitrag eines Menschen» entstanden sei.



Das KI-erzeugte Bild «A Recent Entrance to Paradise» (2018) ist «Public Domain». /

Das US-Urheberrecht sieht jedoch den Copyright-Schutz ausschliesslich für Werke vor, die auf den «kreativen Kräften des menschlichen Geistes» basieren. Dieser Meinung schloss sich auch Bundesrichterin Beryl Howell an und betonte, dass Thaler nicht auf ein Beispiel verweisen konnte, bei dem das Werk eines Nichtmenschen urheberrechtlich geschützt wurde.

Für Thaler stellt die jüngste Entscheidung erneut eine Niederlage im juristischen Kampf um sein KI-Kunstwerk dar. Seit Jahren setzt er sich nicht nur für den urheberrechtlichen Schutz ein, sondern versucht auch, Patente für Erfindungen seiner KI in den USA zu erhalten. Im Frühjahr erlitt er jedoch vor dem Supreme Court eine Schlappe, da argumentiert wurde, dass Erfinder in den USA menschlich sein müssen. International ist seine Erfolgsbilanz jedoch durchwachsen. Australien erkannte an, dass eine KI grundsätzlich als Erfinder anerkannt werden kann, während Südafrika Thalers Technologie als Schöpfer auszeichnete und ihm die Rechte zusprach.

Dennoch betonen diejenigen, die KI verwenden, dass sie nur als zusätzliches Werkzeug eingesetzt wird und dass Menschen weiterhin an der Schaffung neuer Werke beteiligt bleiben. Im Gegensatz dazu hat Thaler jedoch behauptet, dass kein Mensch an der Schaffung seines Werks beteiligt war.

Das Urteil (Civil Action No. 22-1564 (BAH)) von Judge Beryl A. Howell am Gericht in Columbia (pdf)



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