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Behr will mehr Macht bei Georg FischerBuchberg SH - Der Schaffhauser Unternehmer Giorgio Behr facht den Stimmrechtsstreit mit dem Industriekonzern Georg Fischer (GF) erneut an. Er will an der Generalversammlung im März beantragen, dass Grossaktionäre mehr Mitspracherecht erhalten.ht / Quelle: sda / Freitag, 28. Januar 2011 / 15:04 h
Neu soll ein einzelner Aktionär mit 10 statt 5 Prozent als Aktionär mit Stimmrecht anerkannt werden, wie Giorgio Behr am Freitag in einer Medienmitteilung schreibt. Behr selbst ist mit über fünf Prozent an GF beteiligt.
Der Verwaltungsrat von GF will jedoch grundsätzlich keine starken Einzelaktionäre. Daher ist in den Statuten eine Stimmrechtsbeschränkung auf fünf Prozent festgelegt - egal wie viele Aktien ein Investor besitzt.
Eine Aktiengesellschaft sei aufgebaut nach dem Prinzip: Stimmenzahl = Anzahl Aktien, begründete Behr den Vorstoss. Dies sei bei den meisten Firmen in der Schweiz die Regel.
Zudem könne sich ein Unternehmen am besten gegen Übernahmen schützen, wenn das Aktionariat aus einem «soliden, industriell orientierten Kern» bestehe. Die momentane Stimmrechtsbeschränkung verhindere dies jedoch.
Nicht für Verwaltungsrat vorgeschlagen Auch im Verwaltungsrat sieht Behr Mängel.Ausbau der Mitspracherechte gefordert: Giorgio Behr. / Foto: EQ Images
Er will unter anderem die Amtsdauer auf 12 Jahre beschränken. Er selbst habe sich GF als Kandidat zur Verfügung gestellt, schreibt Behr weiter. Der Industriekonzern habe sein Angebot aber anfangs Jahr abgelehnt. GF bestätigte in einer Mitteilung vom Freitag die fristgerechte Eingabe von Anträgen für die kommende Generalversammlung. «Der Verwaltungsrat prüft diese Anträge», hiess es weiter. Vergleich vor Gericht Schon vor zwei Jahren war es zu einem Streit zwischen dem Investor und dem Verwaltungsrat des Industriekonzerns gekommen. Behr wollte die festgelegten 5 Prozent ins Stimmrechtsregister eintragen lassen. Die GF-Führung stellte sich quer, weil Behr aus ihrer Sicht zusammen mit weiteren Aktionären eine Gruppe bildete, die zusammen mehr als fünf Prozent besessen hätten. Das Schaffhauser Kantonsgericht wurde eingeschaltet. GF musste schliesslich ein Grossteil der Aktien eintragen.
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