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Hells Angel für 13 Monate in den KnastBellinzona - Ein 53-jähriger Hells Angel ist am Donnerstag vom Bundesstrafgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt worden. Er wurde der bandenmässigen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen.dyn / Quelle: sda / Donnerstag, 5. Mai 2011 / 20:26 h
Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Zürcher im Jahr 2003 mit seinem inzwischen verstorbenen Bruder eine Indoor-Hanfplantage eingerichtet und über mindestens fünf Monate betrieben hat. Dabei soll ein Umsatz von 80'000 Franken erwirtschaftet worden sein. Diese Summe muss der Verurteilte gemäss Urteil nun zahlen.
Das Argument der Verteidigung, der Mann habe nur seinem Bruder helfen wollen, liessen die Richter nicht gelten. Der Zürcher hätte vielmehr eine zentrale Rolle bei der Organisation gespielt, sei Ansprechperson für den Gärtner gewesen und habe von Anbeginn Fachwissen geliefert.
Das Gericht rügte im Rahmen der Urteilseröffnung die unangemessen lange Dauer dieses Verfahrens.
Die Ermittlungen waren nun seit knapp 8 Jahren im Gang. / Foto: Susi Bodmer ex-press.ch
Erste Ermittlungen zu diesem Delikt seien bereits im September 2003 erfolgt, die Voruntersuchung wurde aber erst 2008 eröffnet. Dieser Umstand führte zu einer Reduktion der Strafe um vier Monate. Harley-Davidson bleibt beschlagnahmt Ein weiterer Monat von dem ursprünglich vorgesehenen Strafmass von 18 Monaten ist abgezogen worden, weil sich das Hells Angels-Mitglied in den vergangenen Jahren nichts mehr hat zuschulden kommen lassen. Ein vierjähriger Gefängnisaufenthalt in den 80er-Jahren wegen Imports von Marihuana hatte gemäss den Richtern keinen Einfluss auf das Urteil von Donnerstag. Auf die im Jahr 2004 beschlagnahmte Harley-Davidson wird der Rocker jedoch weiterhin verzichten müssen. Die Maschine wird - zusammen mit einem konfiszierten Geldbetrag von rund 40 000 Franken - zurückgehalten, um die Deckung der Ersatzforderung von 80 000 Franken zu garantieren. Der Verurteilte stimmte am ersten Prozesstag über seinen Rechtsanwalt einem solchen Vorgehen zu.
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