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Hells Angel verlangte zuvielBellinzona - 30'200 Franken für Verteidigungskosten und 3000 Franken Genugtuung an einen Zürcher Hells Angel sind laut Bundesstrafgericht genug, um ihn nach der Einstellung des Verfahrens der Bundesanwaltschaft zu entschädigen. Das Gericht hat seine höheren Forderungen abgewiesen.fkl / Quelle: sda / Mittwoch, 7. September 2011 / 15:21 h
Der Mann war im Rahmen der Aktion der Bundesanwaltschaft (BA) gegen den Hells Angels MC Zürich Ende April 2004 für 15 Tage inhaftiert worden. Bei einer Hausdurchsuchung an seinem Wohnort und seinem Arbeitsplatz wurden Waffen samt Zubehör, Betäubungsmittel und ein Motorrad beschlagnahmt. Das Bike erhielt er bereits 2006 zurück.
Im vergangenen März stellte die BA das Verfahren wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation und versuchter Freiheitsberaubung gegen den Betroffenen ein.
Die Hells Angels: «Schlechter Ruf einer hart zuschlagenden Rockergruppe». / Foto: Susi Bodmer ex-press.ch
Für seine Verteidigungskosten sprach sie ihm 30'200 Franken zu, weitere 5900 Franken für wirtschaftliche Einbussen und 3000 Franken als Genugtuung. Ruf schon vorher schlecht Das Bundesstrafgericht hat die Forderungen des Mannes nach einer Erhöhung der Anwaltsentschädigung um 7000 Franken und eine Verdoppelung der Genugtuung nun abgewiesen. Letzteres hatte er unter anderem mit der Berichterstattung in den Medien über das Verfahren gegen die Hells Angels begründet. Das Gericht hält ihm entgegen, dass er selber in den Medien gar nie erwähnt worden sei. Was die Hells Angels als Vereinigung betreffe, hätte diese bereits vor dem Verfahren der BA den «schlechten Ruf einer hart zuschlagenden Rockergruppe» gehabt. Erfolglos blieb der Mann schliesslich auch mit seinem Antrag auf sofortige Herausgabe der beschlagnahmten Waffen. Darüber wird laut Gericht die Solothurner Kantonspolizei zu entscheiden haben. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden
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