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Bundesrat: Pauschalsteuer beibehalten und erhöhenBern - Der Bundesrat bleibt dabei: Die Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer soll nicht abgeschafft werden. Hingegen will er die Mindestsätze deutlich anheben, um die Akzeptanz dieses Steuerinstruments in der Bevölkerung zu verbessern/erhöhen.dyn / Quelle: sda / Donnerstag, 30. Juni 2011 / 16:17 h
Der Bundesrat schlägt dem Parlament nach Auswertung der Vernehmlassungsantworten vor, im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz höhere Mindestlimiten zu verankern. Dadurch müssen die Pauschalbesteuerten künftig mehr Steuern zahlen.
Betroffen sind ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz haben, aber hier nicht erwerbstätig sind. Sie können dank dieser besonderen Art der Einkommens- und Vermögensbemessung auf der Grundlage ihres Lebensaufwands besteuert werden. Insgesamt profitierten im letzten Jahr 5445 Personen von dieser Besteuerung.
Mehr Steuergerechtigkeit Wie Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Donnerstag vor den Medien erklärte, will der Bundesrat mit den höheren Limiten dem in der Bevölkerung verbreiteten Verlangen nach Steuergerechtigkeit Rechnung tragen. Gleichzeitig will er aber den in diesem Steuerinstrument begründeten Standortvorteil nicht aufgeben.Finanzministerin Widmer-Schlumpf präsentierte das Bundesrätliche Vorhaben am Donnerstag. /
![]() Konkret soll der Aufwand für die Bemessung der direkten Bundessteuer und der kantonalen Steuern künftig mindestens das Siebenfache der Wohnkosten (heute: das Fünffache) betragen. Für Personen, die im Hotel wohnen, soll es das Dreifache des Pensionspreises (heute: das Doppelte) sein. Zudem soll bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von 400'000 Franken gelten. Auch die Kantone sollen einen Mindestbetrag für das anzurechnende steuerbare Einkommen festlegen müssen. Dessen Höhe liegt aber im freien Ermessen der Kantone. Berücksichtigen müssen die Kantone bei der Pauschalbesteuerung künftig auch die Vermögenssteuer. Für Personen, die bereits heute nach dem Aufwand besteuert werden, gelten die neuen Regeln erst nach fünf Jahren Übergangsfrist.
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