Sonntag, 18. Mai 2025
VADIAN.NET, St.Gallen



Nachrichten.ch

Aktuell

Forum


Inland

Sicher spielen im Netz: Warum die Wahl eines Schweizer Casinos entscheidend ist

MINT-Förderung in der Schweiz: Kurs halten trotz rauer See

Behutsame Weiterentwicklung des Wegenetzes in Zermatt

St.Gallen stimmt ab: Faire Lastenverteilung für eine attraktive Hauptstadt

Wirtschaft

Camping St. Moritz: Neues Infrastrukturgebäude feierlich eröffnet - Saisonstart Ende Mai

Padel auf dem Wasser: Arosa plant eine Schweizer Premiere für den Sommer 2025

KI-Chips: Tauwetter aus Washington? USA rudern bei Exportregeln zurück

Die ultimative Flachheit: Richard Mille RM UP-01 Ferrari definiert die Grenzen der Uhrmacherei neu

Ausland

Künstliche Intelligenz, Drohnenschwärme und Hyperschallwaffen - das neue Wettrüsten

Künstliche Intelligenz: Milliardenmarkt birgt Risiko wachsender Ungleichheit

USA beschränken KI-Chips für die Schweiz

Mehr Sicherheit für das Internet der Dinge: Der Cyber Resilience Act der EU

Sport

Lenzerheide 2025: Die Weltelite des Mountainbike-Sports und ein emotionaler Abschied

Adrenalin pur in der Schweiz: Die besten Aktivitäten für Adrenalinjunkies

Klare Sicht, sichere Fahrt: Warum eine Brille beim Radfahren Sinn macht

Oakley Sportbrillen: Eine Legende in Design und Funktion

Kultur

Beyond Blue: Eine Basler Entdeckungsreise in die unendlichen Facetten einer Farbe

Die Avantgarde im Blick: Die Sammlung Helga und Edzard Reuter wird versteigert

Lucia Moholy: Mehr als Bauhaus - Eine Pionierin im Fokus der Fotostiftung Schweiz

Initiative «Kulturexpress» belebt Thuner Kulturszene

Kommunikation

Präzise Planung, Fortschritt im Blick: Wie Zeiterfassung Projekte zum Erfolg führt

KI im Büro: Produktivitäts-Booster oder Image-Killer?

Smartes Bauen: Tablets als zentrale Steuerung für moderne Gebäudeautomation

Tipps zur Nutzung von Wetter-Apps für eine bessere Lebensqualität

Boulevard

Vorhänge und ihre Wirkung auf das Raumklima: Warum die richtige Wahl entscheidend ist

Wackelige Bretter, starker Rumpf: Wie Float Fit und Floating Yoga das Training revolutionieren

Die zarte Verführung: Ein Blick in die Welt der Bonbon-Boutiquen

Hormone im Ungleichgewicht: Wenn der Körper den Schlaf verweigert

Wissen

Aufwind für die Berufskarriere: Bundesrat stärkt höhere Berufsbildung

Hoffnung im Kampf gegen die «stille Pandemie»: Innovative Sensoren spüren Superkeime auf

Das FabLab Luzern: Wo Wissenschaftler auf Nerds treffen

ETH-Bereich 2024: Ziele fast vollständig erreicht - Starker Impuls für Forschung und Lehre

Wetter


Kolumne


Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene
Internetpräsenz aufbauen?

www.religionskritiker.org  www.verbrechen.com  www.entziehung.org  www.raeumlichkeiten.com  www.verhaeltnis.org  www.errungenschaften.com  www.rassismusartikel.org  www.bundesgericht.com  www.persoenlichkeit.org  www.gotteslaesterung.com  www.jahrhundert.org

Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!

Branchenbuch.ch
Domainregistration seit 1995
Internes

Impressum


Werbung


Publireportagen


Newsfeed


Die veröffentlichten Inhalte sind ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Die Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet.

Nachrichten.ch (c) Copyright 2025 by news.ch / VADIAN.NET AG

Blasphemieverbot - einer aufgeklärten Gesellschaft unwürdig

Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft - nicht etwa in Pakistan, sondern in der Schweiz im 21. Jahrhundert.

Reta Caspar / Quelle: news.ch / Donnerstag, 7. Juni 2012 / 09:00 h

Der so lautende Art. 261 unseres Strafgesetzbuches (StGB) wurde in der Schweiz nach langer Zeit wieder einmal angewandt: auf einen Mann, der im Fribourgischen drei Gipfelkreuze umgelegt hat, und damit eine Diskussion über die Beeinträchtigung der Natur durch solche Bauten anregen wollte. Objektiv betrachtet hat er drei Sachen beschädigt. Das hat er auch anerkannt und aussergerichtlich Schadensersatz geleistet. Doch der Richter in Bulle wollte das partout auch noch anders sehen: «Ein Kreuz ist ein religiöses Symbol, auch wenn es nicht zu Kultushandlungen benutzt wird.» Er bestätigt damit, dass das Kreuz auf dem Gipfel keine kultische Funktion hat, behauptet aber gleichzeitig, es sei trotzdem nicht einfach nur eine Sache, sondern eine religiöse Sache und deshalb unantastbar. In der Frage, ob ein Kreuz ein religiöses Symbol sei, sind sich die Religiösen allerdings keineswegs einig: Geht es um Kruzifixe in Schulzimmern und anderen öffentlichen Räumlichkeiten, wird von kirchlicher und christpolitischer Seite regelmässig behauptet, das Kreuz sei kein religiöses sondern lediglich ein kulturelles Symbol, weshalb es die Religionsfreiheit von Anders- oder Nichtgläubigen nicht beeinträchtige. Dann wäre aber ein Gipfelkreuz wohl auch nicht mehr durch Art. 261 StGB zu schützen. Soll ein Richter darüber entscheiden, was als religiös und deshalb für alle als heilig zu gelten hat? Welche Kriterien hat er da zur Verfügung? 1994 stellte das Bundesgericht fest, Art.



Ratespiel: Nach Gerichtsbeschluss ist das eine ein kulturelles, das andere ein religiöses Symbol... finde das religiöse Symbol! /

261 StGB wolle die Verletzung religiöser Überzeugungen des Einzelnen unter Strafe stellen, allerdings nur jene, die so schwerwiegend ist, dass dadurch zugleich der öffentliche Friede gefährdet wird. Öffentlicher Friede gefährdet? War da was? Es ist geradezu absurd zu behaupten, in einer Zeit in der 64 Prozent der Menschen ein distanziertes Verhältnis zur Religion haben, sei der öffentliche Friede durch das Beschädigen von gekreuzten Holzlatten auf einem Berggipfel in Gefahr gewesen. Das Urteil ist willkürlich und entlarvt das Wesen von Blasphemieartikeln: Sie dienen dazu, unliebsame Leute doppelt zu bestrafen - nicht nur für das Beschädigen einer Sache, sondern dafür, dass sie nicht die gleiche Sache verehren. Strafe muss sein, aber welche? Schon der Enzyklopädist Denis Diderot stellte 1750 fest: «Da Sakrilege gegen die Religion verstossen, muss die Bestrafung der Schuldigen einzig und allein aus dem Wesen der Sache selbst abgeleitet werden; sie muss in der Entziehung der Vorzüge bestehen, welche die Religion verschafft.» Darüber hinaus stellt das Strafgesetz Betroffenen verschiedene Tatbestände zum Schutz der Persönlichkeit oder des Eigentums zur Verfügung. Art. 261 StGB hingegen ist nur aus den konfessionellen Kämpfen im 19. Jahrhundert zu verstehen, als es galt, die gegenseitigen Schikanen zwischen Katholiken und Reformierten zu unterbinden. Aber der strafrechtliche Schutz religiöser Überzeugungen ist heute nicht nur überflüssig, sondern sogar schädlich: Er lädt nämlich die Gläubigen aller Couleur ein, sich beleidigt zu fühlen und Andersdenkende anzuzeigen; und er verleitet stürmische Religionskritiker dazu, blasphemisch zu agieren und damit zu provozieren - den öffentlichen Frieden setzt er heute also geradezu aufs Spiel. Die aktuellen Debatten um Religion und Satire zeigen: Eine Gesellschaft in der Blasphemie justiziabel ist, geht hinter die Errungenschaften der Aufklärung zurück, weil sie nicht das bessere Argument sondern die Empörung der Beleidigten gewinnen lässt. Dieser Meinung ist auch der Theologe Jean-Pierre Wils. In seinem Buch «Gotteslästerung» (2007) zeigt er auf, dass der Begriff der Gotteslästerung aus «archaischen Kulturen der Ehre» stammt, die damit Angriffe auf die sozialen Stände und die politische Obrigkeit abstrafen. Zeitgemäss seien die Anti-Rassismusartikel in den europäischen Ländern (in der Schweiz: Art. 261bis StGB), die in einer «Kultur der Menschenwürde» entstanden seien. Es ist also Zeit, höchste Zeit, dass in der Schweiz der Blasphemierartikel aufhoben und damit der antiaufklärerische Staub vor der eigenen Tür weggewischt wird, weil er unserer Vorstellung von Menschenwürde und Freiheit zuwiderläuft und weil wir erst dann glaubwürdig Kritik an Ländern üben können, in denen Blasphemie nicht nur als Vergehen, sondern als Verbrechen gilt und sogar mit der Todesstrafe bedroht ist.

In Verbindung stehende Artikel




3 Jahre Straflager für Verletzung religiöser und politischer «Gefühle»

Publireportagen

«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung



Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung



Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie. Fortsetzung







Recht

Schweizer Hotellerie atmet auf: Planungssicherheit bis über 2027 hinaus gesichert Die Schweizer Beherbergungsbranche blickt optimistisch in die Zukunft. Nachdem der Nationalrat bereits die Weichen für stabile Mehrwertsteuersätze gestellt hat, präsentiert der Bundesrat nun eine umfassende Überarbeitung der Investitionsförderung. Fortsetzung


Präzisere Regeln für die Quellenbesteuerung von Feriengeldern Eine Anpassung der Steuerpraxis in der Schweiz sorgt für Klarheit bei der Abrechnung von Feriengeldern und dem 13. Monatslohn. Fortsetzung


Religion

Ein Ort der Würde und des Gedenkens: Erstes alevitisches Grabfeld in der Schweiz eröffnet Bern erhält eine neue Ruhestätte, die den Bedürfnissen der alevitischen Gemeinschaft entspricht und ein Zeichen für religiöse Vielfalt setzt. Fortsetzung


Die traditionelle Krippenausstellung im Landesmuseum Zürich Dieses Jahr befasst sich die traditionelle Krippenausstellung im Landesmuseum Zürich mit Krippenfiguren der besonderen Art: den Tieren. Neben den zentralen Figuren Maria, Josef und Jesus spielen Tiere in der Krippendarstellung eine wichtige Rolle. Obwohl sie in den Evangelien nicht explizit erwähnt werden, sind sie oft in frühen Darstellungen zu finden und stehen für die göttliche Schöpfung, Unschuld und Harmonie. Fortsetzung


Gesellschaft

Luzern feiert die Vielfalt der Gemeinschaft: Ein Tag der Begegnung und Verbundenheit Am Freitag, dem 23. Mai 2025, steht Luzern ganz im Zeichen der nachbarschaftlichen Beziehungen. Unter der Federführung der städtischen Quartierarbeit und in enger Zusammenarbeit mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie lokalen Initiativen, lädt die Stadt zu einem vielfältigen Tag der Nachbarschaft ein. Fortsetzung


Populismus, Social Media und die Macht freier Information: Diskussionsabend in St. Gallen Am 8. Mai 2025 beleuchtet eine hochkarätig besetzte Veranstaltung in St. Gallen, wie soziale Medien Populismus und Desinformation befeuern - und welche Rolle Wikipedia & Co. im Kampf für freie, faktenbasierte Information spielen können. Fortsetzung


Verbrechen

Kanton Bern: Anstieg der Straftaten - Intensivierung der Massnahmen bei Schwerpunkten Am Montag, den 24. März 2025, präsentierte die Kantonspolizei Bern im Rahmen einer Presseveranstaltung die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024 für den Kanton Bern. Fortsetzung


Im Dickicht der Zahlen: Die Entschlüsselung finanzieller Rätsel durch forensische Buchhaltung Die Zahlen erzählen oft mehr als Worte. Wenn finanzielle Unregelmässigkeiten auftauchen, braucht es Detektivarbeit. Forensische Buchhalter entwirren das Geflecht aus Transaktionen, um die Wahrheit ans Licht zu bringen. Fortsetzung


Stellenmarkt.ch
Gerichtsschreiber / gerichtsschreiberin Lausanne und Homeoffice |% Diesen Beitrag können Sie leisten Sie erarbeiten Urteilsentwürfe und haben Freude an der präzisen Redaktion...   Fortsetzung

Fachmitarbeiter:in Kita Am Dienstag DEINE AUFGABEN Dubegleitest und betreust eine altersgemischte Kindergruppe und hilfst aktivbei der Strukturierung und Gestaltung des Gruppenalltags...   Fortsetzung

Kaufmännische*r Mitarbeiter*in 60% Sie interessieren sich für eine Tätigkeit im Non-Profit-Bereich und finden entwicklungspolitische Fragen spannend. Sie sind selbständiges Arbeiten...   Fortsetzung

Sektorchef Retail & Jts 100% Was Sie bewegen können: Fachliche und operative Führung, sowie Gesamtverantwortung des Sektors mitMitarbeitenden im Bereich Sicherheitsdienste...   Fortsetzung

Anwaltsassistentin / Fest Art der Arbeit In dieser vielseitigen Funktion übernehmen Sie diverse Tätigkeiten in der Administration, der Projektassistenz sowie in der Führung...   Fortsetzung

Fachfrau/ -Mann Aktivierung 40-100% Ihre Aufgaben Sie gestalten den Alltag, das Aktivierungsangebot sowie die soziokulturellen Anlässe mit und führen die Aktivitäten durch Sie...   Fortsetzung

Bereichsleiter:in Begleitung Sie haben die fachliche Leitung des Wohnbegleitung-Teams und sind Teil der Geschäftsleitung. Das Wohnbegleitung-Team besteht aus fünf Mitarbeitenden....   Fortsetzung

Mitarbeiter Sicherheitszentrale Inkl. Werkschutz Was Sie bewegen können: Nächtliche Überwachung von Liegenschaften und Geländen eines Kunden Betreuung Telefon und Sicherheitszentrale Verantwortung...   Fortsetzung