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Regeln für ausserbörslichen Handel gefordertBern - Der Bundesrat will den ausserbörslichen Handel mit Derivaten und die Finanzmarkt-Infrastruktur regeln. Er will mit internationalen Entwicklungen Schritt halten und strebt gleichwertige Regeln wie die EU an, um den Zugang zum EU-Markt zu behalten.alb / Quelle: sda / Mittwoch, 29. August 2012 / 12:05 h
Bis im Frühjahr 2013 muss das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nun eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Das entschied der Bundesrat am Mittwoch. Zusammen mit dem ausserbörslichen Derivatehandel (OTC/«Over the counter») soll die Finanzmarktinfrastruktur neu geregelt werden.
Bemühen um mehr Transparenz Mangelnde Transparenz auf den Märkten für ausserbörslich gehandelte Derivate könne wegen deren internationalen Vernetzung und der grossen gehandelten Volumen das gesamte Finanzsystem gefährden, schrieb das EFD. Das habe die Finanzkrise gezeigt. Um mehr Transparenz und Stabilität im OTC-Derivatemarkt bemühen sich seit der Krise die G20-Staaten und das Financial Stability Board (FSB). Die G20 - die Schweiz gehört nicht dazu - verpflichteten sich 2009 zu neuen Regelungen, die ab 2013 umgesetzt werden sollen. Bundesrat will ausserbörslichen Handel mit Derivaten regeln. /
![]() Neu sollen standardisierte OTC-Derivatetransaktionen an Börsen oder anderen elektronischen Plattformen gehandelt und abgerechnet werden. Alle ausserbörslichen Transaktionen müssen an ein Register gemeldet werden. Bilateral abgerechnete Transaktionen müssen gemäss G20 höhere Eigenkapital-Anforderungen erfüllen. Das FSB - hier ist die Schweiz Mitglied - hat für die Umsetzung der von den G20 beschlossenen Massnahmen Empfehlungen erlassen. Empfehlung möglichst vollständig und rasch umsetzen Damit der Finanzplatz Schweiz im Wettbewerb mit dem Ausland mithalten kann, muss die Schweiz nach Ansicht des Bundesrates die Verpflichtungen der G20 und auch die Empfehlungen des FSB zum ausserbörslichen Handel mit Derivaten möglichst vollständig und «zeitnah mit anderen Finanzplätzen» umsetzen. Nach Ansicht des Bundesrates ist die schweizerische Regelung der Finanzmarktinfrastruktur angesichts der Entwicklungen an den Finanzmärkten nicht mehr angemessen, und sie genügt den von internationalen Gremien festgesetzten Standards nicht mehr. Eine Anpassung an internationale Standards ist deshalb nötig.
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