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Ständerat beharrt auf Testphasen für neue Asyl-Verfahren

Bern - Bei den Asylverfahren soll der Bundesrat neue Abläufe testen und dabei vom Gesetz abweichen können. Der Ständerat beharrt darauf, im Gesetz über die dringlichen Massnahmen in der Asylpolitik einen entsprechenden Artikel zu verankern.

fest / Quelle: sda / Montag, 24. September 2012 / 22:01 h

Nun ist der Ball wieder beim Nationalrat. Dieser hatte es klar abgelehnt, dem Bundesrat die erforderlichen Kompetenzen zu erteilen. Die Mehrheit in der grossen Kammer sah darin eine fragwürdige «carte blanche» für den Bundesrat. Auch ein Teil des Ständerates wollte den Gesetzesartikel über die Testphasen streichen. Die Gesetzgebungskompetenz dürfe nicht an den Bundesrat delegiert werden, befand Stefan Engler (CVP/GR). Peter Föhn (SVP/SZ) warnte, der umstrittene Artikel könnte die gesamte Vorlage mit den dringlichen Massnahmen gefährden. Er kritisierte ausserdem, dass der Bundesrat die Idee mit den Testphasen «im allerletzten Moment» eingebracht habe.

Beschleunigung der Verfahren

Die Befürworter des Artikels betonten ihrerseits, es gehe um die von allen Seiten gewünschte Beschleunigung der Asylverfahren im Rahmen der nächsten Asylgesetzrevision. Dafür seien Tests nötig, sagte Hans Stöckli (SP/BE). Ohne von den heutigen Gesetzen abzuweichen, seien solche aber nicht möglich. Der Ständerat sprach sich schliesslich mit 23 zu 16 Stimmen dafür aus, an dem Gesetzesartikel festzuhalten. Die Testphasen sollen nach seinem Willen höchstens drei Jahre dauern. Dies beschloss er mit 21 zu 20 Stimmen.



Die Testphasen sollen nach dem Willen des Ständerats höchstens drei Jahre dauern. /

Neue Regeln bereits ab Samstag

Was die übrigen dringlichen Massnahmen betrifft, sind sich die Räte bereits einig geworden. Über die Dringlichkeitsklausel werden sie noch explizit befinden, wenn alle Differenzen ausgeräumt sind. Heissen die Räte die Vorlage dann in der Schlussabstimmung vom Freitag gut, können die Änderungen rasch in Kraft treten - laut Justizministerin Simonetta Sommaruga bereits am kommenden Samstag. Ein Referendum könnte erst nachträglich ergriffen werden. Zu den dringlichen Massnahmen gehören die Zentren für renitente Asylsuchende. Weiter haben die Räte beschlossen, dass Asylsuchende künftig während bis zu drei Jahren in Bundesbauten untergebracht werden können, ohne dass Kanton und Gemeinde zustimmen. Ausserdem werden Wehrdienstverweigerer nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt, wobei die Einhaltung der Flüchtlingskonvention vorbehalten bleibt.

Nein zu Verschärfungen

Der Ständerat hat am Montagabend auch die Vorlage mit den nicht dringlichen Massnahmen in der Asylpolitik zu Ende beraten. Dabei sprach er sich gegen etliche der vom Nationalrat beschlossenen Verschärfungen aus. So will er nicht, dass vorläufig Aufgenommene erst nach sieben statt wie heute nach fünf Jahren um eine Aufenthaltsbewilligung ersuchen können. Mit 30 zu 8 Stimmen lehnte er den Antrag von This Jenny (SVP/GL) ab, in diesem Punkt dem Nationalrat zu folgen. Die Asylgesetzrevision geht nun zurück an den Nationalrat. Im Gegensatz zur Vorlage mit den dringlichen Massnahmen werden die Räte die Revision nicht mehr in der laufenden Session verabschieden.

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