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Jurakonflikt: Abstimmung in Gemeinden über KantonswechselBern - Das Berner Kantonsparlament stellt sich hinter das geplante Prozedere zur Lösung des Jurakonflikts. Nach einer regionalen Abstimmung im Berner Jura sollen auch die bernjurassischen Gemeinden separat über einen Kantonswechsel abstimmen dürfen.fest / Quelle: sda / Montag, 28. Januar 2013 / 16:40 h
Das Berner Kantonsparlament genehmigte am Montagnachmittag mit 94 Ja- gegen 51 Nein- Stimmen und 8 Enthaltungen eine Änderung des Sonderstatut-Gesetzes des Berner Juras. Damit wird im Grundsatz das Prozedere zur Beilegung des Jurakonflikts geregelt. Ausgangspunkt ist die Absichtserklärung der Regierungen der Kantone Bern und Jura von Anfang 2012.
Hintertürchen für die Gemeinden Geplant wird Folgendes: In einem ersten Schritt soll sich die Bevölkerung im Berner Jura und im Kanton Jura im November 2013 zur Gründung eines neuen, gemeinsamen Kantons äussern. Lehnt die eine oder andere Seite dies ab, wird das Projekt fallen gelassen. Für die einzelnen Gemeinden bliebe ein Hintertürchen: In einem zweiten Schritt sollen sie auf Wunsch individuell innerhalb von zwei Jahren über einen Kantonswechsel befinden können. Dieser Passus ist vorab auf das autonomistisch gesinnte Städtchen Moutier gemünzt. An diesen Abstimmungen in den Gemeinden hatten im Grossen Rat aber nicht alle Freude. Im Berner Jura wird abgestimmt. /
![]() Die SVP, die BDP und die EDU wollten im Sonderstatut eine Bestimmung einbringen, wonach sich das Verfahren auf eine regionale Abstimmung beschränken sollte. Dieser Antrag kam jedoch mit 74 gegen 78 Stimmen und einer Enthaltung knapp nicht durch. Flickenteppich befürchtet Die Gegner der kommunalen Abstimmungen befürchteten einen Flickenteppich im Berner Jura, dem französischsprachigen Zipfel des Kantons Bern. Ausserdem kritisierten sie, dass sich der Kanton Bern dazu verpflichte, einer bernjurassichen Gemeinde, die allenfalls zum Kanton Jura wechseln wolle, beim Ablösungsprozess zu helfen. Die Befürworter des Prozederes gemäss der Absichtserklärung wollten indes den Berner Jura selbst über seine Zukunft entscheiden lassen. Alles andere sei undemokratisch. Hätte sich das mehrheitlich bürgerliche Kantonsparlament gegen die Möglichkeit von Abstimmungen pro Gemeinde entschieden, wäre die rot-grüne Kantonsregierung in Bedrängnis geraten. Sie hätte dann die Absichtserklärung mit der jurassischen Regierung neu verhandeln müssen. Nach Angaben der bernischen Regierung hätte dies eine Beilegung des Jurakonflikts deutlich verzögert. Die gemeindeweisen Abstimmungen als Option in einem zweiten Schritt sind nämlich ein Bestandteil der Absichtserklärung zwischen Bern und Jura.
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