|
|
||||||
|
||||||
|
|
||||||
|
|
Regierung Merkel beantragt nicht NPD-VerbotBerlin - Die deutsche Regierung wird nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um ein Verbot der rechtsextremen NPD zu erreichen. Eine Vorlage für die Kabinettssitzung am Mittwoch sieht vor, dass die Regierung anders als der Bundesrat keinen eigenen Verbotsantrag stellt.fest / Quelle: sda / Montag, 18. März 2013 / 18:11 h
In der Kabinettsvorlage heisst es, die Regierung nehme den Antrag des Bundesrates (Länderkammer) «mit Respekt zur Kenntnis und hält einen zusätzlichen eigenen Verbotsantrag nicht für erforderlich».
Sie wolle den Verbotsantrag der Länder aber unterstützen: Das deutsche Innenministerium werde die systematische Sammlung von Beweismaterial gegen die NPD «zur weiteren unterstützenden Begleitung des Antrags des Bundesrates fortsetzen», heisst es in der Vorlage.
Vom Tisch ist auch die zwischenzeitlich erwogene Variante, dass die Regierung dem Bundesratsantrag beitritt. Gegen einen Regierungsantrag hatte sich vor allem Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ausgesprochen.
Auch Innenminister Hans-Peter Friedrich äusserte sich sehr skeptisch. Er hatte im Februar allerdings einen eigenen Antrag der Regierung mit der Begründung ins Gespräch gebracht, die Länder dürften mit dem Antrag nicht alleine gelassen werden.
Rösler: «Dummheit kann man nicht verbieten» Insbesondere die FDP brachte sich gegen einen eigenen Verbotsantrag der Regierung in Stellung. Seine Partei könne mit ihren fünf Kabinettsmitgliedern einem Verbotsantrag nicht zustimmen, sagte FDP-Chef Philipp Rösler am Montag in Berlin. Ein Parteiverbot kann in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. / Foto: Sebastian Willnow ex-press.ch
Die Liberalen seien der Überzeugung, «dass man Dummheit nicht verbieten kann». Die NPD müsse mit politischen Mitteln bekämpft werden. Offen ist noch, ob der Bundestag als weiteres Verfassungsorgan einen Antrag stellt. Die Koalitionsfraktionen wollten dafür die Entscheidung der Regierung abwarten. Rösler sagte dazu, nach dem Nein der Regierung zu einem eigenen Antrag «wäre das ein Weg, den auch die Fraktionen gehen könnten». Ein Parteiverbot kann in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Antragsberechtigt sind die drei Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Ein erstes Verfahren gegen die rechtsextreme NPD war 2003 in Karlsruhe gescheitert.
![]() «Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|