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Neue Hochspannungsleitung im WallisLausanne - Die neue Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis im Wallis darf definitiv als oberirdische Freileitung gebaut werden. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass eine ganze oder teilweise Verkabelung im Boden aus technischen Überlegungen und aus Kostengründen nicht in Frage kommt.tafi / Quelle: sda / Freitag, 7. Juni 2013 / 12:33 h
Zwischen Chamoson und Chippis ist der Bau einer 27,5 Kilometer langen Hochspannungsleitung geplant. Das Vorhaben umfasst eine neue 380-kV-Leitung und die Bündelung bestehender Leitungen auf einem gemeinsamen Träger. 2010 bewilligte das Bundesamt für Energie (BFE) mit Auflagen die Realisierung des Projekts als Freileitung.
SBB-Leitung auf gleichen Masten
Auf Beschwerde der Gemeinde Salins, der Burgergemeinde Sitten und weiterer Betroffener kam das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen im vergangenen August zum Schluss, dass die Leitung oberirdisch gebaut werden darf und weder ganz noch teilweise im Boden verlegt werden muss, wie dies die Opponenten gefordert hatten.
Auch das Bundesgericht hat die Beschwerde der Freileitungsgegner nun abgewiesen.
Die neue Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis im Wallis darf als oberirdische Freileitung gebaut werden. (Symbolbild) /
![]() Die Richter in Lausanne räumen zwar ein, dass Kabelverlegungen angesichts der technischen Entwicklung effektiver, zuverlässiger und billiger geworden sind und deshalb nicht mehr nur in Ausnahmefällen als Alternative zur Freileitung in Frage kommen. Im konkreten Fall sei die projektierte Freileitung dennoch zu Recht als die vernünftigere Variante erachtet worden. Eine gänzliche Erdverlegung müsse aus technischen und operationellen Gründen abgelehnt werden, zumal die neuen Masten zwischen Chamoson und Saint-Léonard auch Leitungen der SBB tragen würden. Anbindung nach Osten Nach Ansicht des Bundesgerichts hat das Bundesverwaltungsgericht auch eine bloss streckenweise Verlegung im Boden ablehnen dürfen. Dies wäre zwar technisch möglich. Angesichts der Kosten und der sehr geringen Verbesserung bezüglich Natur- und Landschaftsschutz erscheine eine solche Teilverkabelung aber als unverhältnismässig. Unbestritten blieb vor Bundesgericht die dem BFE auferlegte Pflicht, bezüglich der Leitungsbündelung noch eine verbesserte Projektvariante zu prüfen, mit der allenfalls die Lärmbelastungen und die Energieverluste gesenkt werden könnten. Das umstrittene Teilstück zwischen Chamoson und Chippis soll eine Anbindung des Kantons nach Osten erlauben. Derzeit ist das Wallis ab Chamoson nur in Richtung Westen (Chamoson-Genf) an das nationale und internationale 380-Kilovolt-Netz angeschlossen.
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