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NZZ darf nicht über Swisscom-Leaks berichten

Bern - Drei Monate nachdem die NZZ den Datendiebstahl bei der Swisscom publik gemacht hat, ist die Untersuchung der Staatsanwaltschaft zum Stillstand gekommen. In den Streit zwischen NZZ und Swisscom kommt dagegen Bewegung: Die NZZ veröffentlichte brisante Details, die Swisscom konterte mit rechtlichen Schritten.

bert / Quelle: sda / Freitag, 20. Dezember 2013 / 13:24 h

"Wir haben vom Handelsgericht des Kantons Bern eine superprovisorische Verfügung erhalten, die uns weitere Veröffentlichungen zum Datenleck bei der Swisscom untersagt", sagte der Chefredaktor der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ), Markus Spillmann, am Freitag der Nachrichtenagentur sda.

Grobes Instrument

Die NZZ werde diese Verfügung anfechten. "Wir sind erstaunt über diesen Schritt, weil wir in dieser Sache stets eng mit der Swisscom kooperiert haben". Die NZZ habe stets "seriös und sorgfältig" gearbeitet.

Man sei sich keiner Schuld bewusst. "Aus unserer Sicht sind die rechtlichen Argumente, die die Swisscom vorbringt, nicht valide". Unter anderem werde der NZZ in der superprovisorischen Verfügung vorgeworfen, sie habe Persönlichkeitsrechte verletzt. Ferner gebe es den Vorwurf der Wettbewerbsschädigung.

"Es ist zwar legitim, dass ein Unternehmen sich wehrt", sagte Spillmann, "doch eine superprovisorische Verfügung ist ein grobes Instrument".

Liste mit Prominenten

Stein des Anstosses war offenbar der Artikel der NZZ vom Freitag, wo diese unter anderem schreibt, dass unter den entwendeten Daten auch eine Liste mit Kontaktdaten von 972 Prominenten sei, darunter Bundesräte, National- und Ständeräte und Exponenten der Wirtschaft sowie Stars aus Sport, Kunst und Showbiz.

Demnach sind dort Wohn- und Mail-Adressen, Handy- und Festnetznummern sowie die Geburtsdaten der Prominenten festgehalten. Dabei nannte die NZZ auch einige Namen.

Swisscom-Sprecher Carsten Roetz wollte diese Angaben nicht kommentieren. Man sei noch daran, die von der NZZ der Swisscom übergebenen Bänder auszuwerten. "Nach unserem Kenntnisstand sind aber auf den Bändern keine heiklen Daten wie Passwörter oder Verbindungsdaten zu finden", fügte er an.

Swisscom: NZZ kopierte die Daten

Die Swisscom hatte nach eigenen Angaben im Herbst drei von vier gestohlenen Bändern zurückerhalten. Das vierte Band sei "angeblich durch die Quelle zerstört worden", wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben hätten.

Nach der neusten Veröffentlichung der Zeitung zum Inhalt der Bänder ist für die Swisscom klar, "dass die NZZ die Bänder kopiert und weiter ausgewertet hat".



Die Swisscom prüft rechtliche Schritte gegen die NZZ. (Archivbild) /

In einer Mitteilung forderte die Swisscom von der Zeitung deshalb "umgehend die Herausgabe der ihr noch vorliegenden Daten sowie den Verzicht auf weitere Publikationen".

Die Swisscom verurteilte ferner die Veröffentlichung der Namen. Dafür bestehe "kein öffentliches Interesse", sagte Roetz. Und die NZZ verletze damit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

Das Unternehmen prüfe rechtliche Schritte gegen die Zeitung, erklärte der Swisscom-Sprecher am Freitagmorgen. Doch bereits am Nachmittag traf bei der NZZ die superprovisorische Verfügung ein, wie Spillmann sagte.

Der Chefredaktor betonte, seine Zeitung habe "zu keinem Zeitpunkt sensitive Daten publiziert". Den Vorwurf, die NZZ habe die Daten kopiert, wollte Spillmann nicht kommentieren.

Verfahren sistiert

Bereits nachdem der Klau von Daten aus zwei Swisscom-Rechenzentren im Kanton Bern durch die NZZ aufgedeckt worden war, hatte die Swisscom im September Strafanzeige eingereicht. Doch die Suche nach dem Datendieb oder den Datendieben blieb offenbar ohne Ergebnis. "Auch weil die NZZ sich auf den Quellenschutz berufen hat", sagte der Swisscom-Sprecher.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland das Verfahren gegen Unbekannt sistiert, wie der Infobeauftragte der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Christof Scheurer, bestätigte.

"Zurzeit sind keine weiteren, verhältnismässigen Beweismassnahmen ersichtlich, welche zur Ermittlung der unbekannten Täterschaft führen könnten." Doch der Straftatbestand des Diebstahls und möglicherweise der unrechtmässigen Aneignung stehe weiter im Raum, weshalb das Verfahren nicht eingestellt worden sei, sagte Scheurer.

Was war auf den Bändern?

Die vier Bänder enthalten Backups aus den Jahren 2008 bis 2010. Gemäss Swisscom befanden sich auf einem Band rund 40 firmeninterne Mail-Konten aus dem Zeitraum von 2004 bis 2008. Die meisten davon seien lückenhaft und der Inhalt der Mails nicht ersichtlich.

Auf einem zweiten Band seien zwei interne Swisscom-Testdatenbanken. Somit seien dort "keine Daten aus Systemen abgebildet, die wir für unsere Kunden betreuen", schrieb die Swisscom. Ein drittes Band sei unlesbar. Da sie das vierte Band nicht erhalten hat, kann die Swisscom nur mutmassen, "dass sich auf diesem Band Swisscom-Datenbanken befinden".

Die NZZ schrieb, auf den Bändern befänden sich rund 60 Millionen Datensätze, darunter firmeninterne E-Mails sowie weitere Internas des grössten Schweizer Telekom-Anbieters.

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