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Arbeitgeber wollen keine Kontingente für KurzaufenthalterBern - Aus Sicht des Arbeitgeberverbands sollen Kurzaufenthalter nicht unter die von der Zuwanderungsinitiative geforderten Kontingente fallen. Zudem möchte der Verband eine Ausnahmebewilligung für Spezialisten und Forscher schaffen.bg / Quelle: sda / Freitag, 11. April 2014 / 00:36 h
Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) gelten Kurzaufenthalter nicht als Zuwanderer, weil sie nur beschränkte Zeit in der Schweiz arbeiten, wie SAV-Direktor Roland Müller am Donnerstag in der Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens SRF erklärte.
Deshalb sollten sie auch nicht unter die Kontingente fallen, welche die Schweiz aufgrund der Annahme der SVP-Zuwanderungsinitiative schaffen wird.
Falls diese ausländische Arbeitnehmer aber länger als ein Jahr in der Schweiz bleiben möchten, müssten sie gemäss des Verbandsvorschlags eine der kontingentierten Bewilligungen beantragen, erklärte Müller.
Ausnahmebewilligung für Forscher Für Forscher und andere Fachleute will der Verband gemäss der Fernsehsendung eine Ausnahmebewilligung schaffen, die maximal drei Jahre gelten soll. Auch diese Kategorie von Bewilligungen möchte der Verband von den Kontingenten ausnehmen. SVP-Präsident Toni Brunner pflichtete einerseits bei, dass Kurzaufenthalter nicht zur Netto-Zuwanderung beitrügen.Kurzaufenthalter sollten nicht unter die Kontingente fallen. /
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