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Unvereinbare Positionen bei Genozid-Frage vor MenschenrechtsgerichtStrassburg - Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat im Fall Perinçek eine Anhörung durchgeführt. Die Schweiz legte dabei ihre Argumente für die Verurteilung des türkischen Nationalisten dar. Perinçek verteidigte seine Aussagen als Diskussionsbeitrag.flok / Quelle: sda / Mittwoch, 28. Januar 2015 / 16:20 h
Dogu Perinçek habe mit der Aussage, der Genozid an den Armeniern sei eine «internationale Lüge», die Armenier indirekt der Geschichtsfälschung bezichtigt. Dies sei kein Beitrag für eine Debatte um die historischen Ereignisse von 1915, sagte Frank Schürmann, der im Verfahren die Schweizer Position vertrat.
Das Schweizer Recht stelle das Leugnen von Genoziden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe, weil dies eine der «eklatantesten Formen der rassistischen Diskriminierung» sei. Auch wenn der Spielraum der Schweiz bei der Anwendung des Artikels 261bis des Strafgesetzbuches schmal sei, müsse er bei Perinçek angewendet werden.«Kein Hass» Der türkische Nationalist sagte vor dem 17-köpfigen Richtergremium, dass er weder Hass noch Ressentiments gegenüber den Armeniern geäussert habe. Mit seinen Reden habe er einen Diskussionsbeitrag geliefert, der auf einer wissenschaftlichen Grundlage basiere. Dies bezeugten die mitgebrachten kiloschwerden Unterlagen. Meinungsäusserungsfreiheit Auch wenn man seine Auffassung nicht teile, müsse man dennoch das Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit garantieren, so Perinçek. Die Grosse Kammer behandelt den Fall Perinçek auf Gesuch der Schweiz noch einmal. / Foto: itusozluk.com
Auch die Vertreter der Türkei unterstrichen, dass die Diskussion um die Ereignisse offen geführt werden müssten. Die Repräsentanten der Türkei sagten, es habe keinen Grund für eine Verurteilung von Dogu Perinçek in der Schweiz gegeben. Dieser habe weder Personen noch die öffentliche Ordnung bedroht. Die Anwälte des heute 72-Jährigen erklärten ferner, ihr Mandant sei immer gegen Rassismus angetreten. Er habe in der Türkei die Rechte der Kurden verteidigt und deshalb 14 Jahre im Gefängnis verbracht. Clooney im Gerichtssaal Die Vertreter Armeniens plädierten für das Recht, die massenhafte Tötung von zehntausenden Armeniern 1915 als Völkermord zu bezeichnen. Ziel der Machthaber des Osmanischen Reiches sei damals die vollständige Auslöschung der armenischen Bevölkerung gewesen. Armenien hatte für die Verteidigung seiner Position eine renommierte Londoner Anwaltskanzlei beauftragt. Deren Chef Geoffrey Robertson vertrat zusammen mit seiner Kollegin Amal Clooney - die Ehefrau des Filmstars George Clooney - die armenische Position. Unter anderem ihre Anwesenheit zog viele Zuschauer an: 400 hatten sich für die Anhörung angemeldet, sowie 40 Journalisten. Schweizer Anstoss Die Grosse Kammer behandelt den Fall Perinçek auf Gesuch der Schweiz noch einmal. Die erste Instanz am EGMR hatte eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit durch die Schweizer Behörden festgestellt. Ein Lausanner Strafgericht hatte Perinçek im März 2007 wegen Rassendiskriminierung gemäss Artikel 261bis des Strafgesetzbuches verurteilt. Er hatte an verschiedenen Versammlungen in der Schweiz den Genozid an den Armeniern 1915 geleugnet und diesen als «internationale Lüge» bezeichnet. Gemäss Gericht basierten die Reden des Präsidenten der türkischen Arbeiterpartei auf einer rassistischen Grundlage, die sich nicht mit den Fakten aus der Geschichtswissenschaft vereinbaren lasse. Das Urteil wurde bis zum Bundesgericht hinauf von allen Instanzen bestätigt, 2013 aber vom EGMR umgestossen.
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