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Fall Perinçek: Gesetzesrevision nach Urteil möglichBern - Das Urteil für die Schweiz im Fall Dogu Perinçek könnte eine zurückhaltendere Anwendung der Antirassismusstrafnorm oder gar eine Gesetzesrevision nach sich ziehen. Zuvor müsse das Urteil aber eingehend analysiert werden, schreibt das Bundesamt für Justiz (BJ).bg / Quelle: sda / Donnerstag, 15. Oktober 2015 / 14:08 h
Die rechtlichen Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) seien derzeit noch nicht absehbar. In sechs Monaten müsse die Schweiz dem Ministerkomitee des Europarats mitteilen, wie sie das Urteil umzusetzen gedenkt, hält das BJ fest.
Das Komitee prüft die Umsetzung der endgültigen Urteile. Die Schweiz müsse die Konsequenzen im Fall Perinçek "beseitigen" und auch Massnahmen ergreifen, um gleichartigen Verletzungen der Meinungsäusserungsfreiheit vorzubeugen. Das Bundesamt betonte dabei, dass die Entschädigungsforderungen vom türkischen Nationalisten Dogu Perinçek vom EGMR abgelehnt worden seien. Die Feststellung der Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit ist laut dem Gerichtshof eine ausreichende Wiedergutmachung. Wegen Rassendiskriminierung verurteilt Perinçek hatte 2005 in der Schweiz den Völkermord an den Armeniern öffentlich als "internationale Lüge" bezeichnet. Die waadtländische Justiz und das Bundesgericht hatten ihn danach wegen Rassendiskriminierung gemäss der Antirassismusstrafnorm verurteilt. Anders sieht es das EGMR: Dessen Grosse Kammer bestätigte am Donnerstag das Urteil der Vorinstanz. Dogu Perinçek. / Foto: Public Domain
Demnach hat die Schweiz mit der Verurteilung des türkischen Ultranationalisten wegen Rassendiskriminierung die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt. Die Grosse Kammer des EGMR hält fest, sie sei sich der Bedeutung der Ereignisse von 1915 bewusst und der Tragweite, welche diese für die Armenier hätten. Das osmanische Reich hatte damals die Deportation und Ermordung von Armeniern angeordnet und durchgeführt. Debatte über sensible Fragen möglich Wie bereits die Vorinstanz hält die Grosse Kammer fest, dass es in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig sei, Perinçek wegen seiner Äusserungen zu verurteilen, um die Rechte der Armenier schützen zu können. In einer demokratischen Gesellschaft müsse man über sensible Fragen debattieren können, auch wenn dies nicht allen genehm sei, hielt die Grosse Kammer fest. Zur juristischen Qualifikation des Genozids äusserte sich das Gericht nicht. Andere Sicht der Schweiz Der Ultranationalist und Präsident der türkischen Arbeiterpartei Dogu Perinçek hatte 2005 an drei öffentlichen Veranstaltungen in der Schweiz den Genozid an den Armeniern im Jahr 1915 geleugnet. Das Lausanner Strafgericht verurteilte ihn im März 2007 aus diesem Grund wegen Rassendiskriminierung gemäss Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs. Gemäss Gericht basierten Perinçeks Reden auf einer rassistischen Grundlage, die nicht mit den historischen Fakten vereinbar sei. Das Urteil wurde von allen Instanzen bis hinauf zum Bundesgericht bestätigt. Im Dezember 2013 stiess es der EGMR jedoch um: Die Schweiz wurde wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit verurteilt. Auf Gesuch der Schweiz wurde der Fall nun auch von der Grossen Kammer des EGMR behandelt. Die Anhörung fand im Januar statt. Dabei wurden neben Perinçek und Vertretern von Armenien und der Schweiz verschiedene Nichtregierungsorganisationen angehört.
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