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Bundesrat lehnt Erbschaftssteuer ab

Bern - Eine nationale Erbschaftssteuer würde dem Bund Geld einbringen. Trotzdem lehnt der Bundesrat die Initiative für eine solche Steuer ab. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat am Dienstag dargelegt, was aus ihrer Sicht dagegen spricht.

bert / Quelle: sda / Dienstag, 21. April 2015 / 14:43 h

Die Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV", über die das Stimmvolk am 14. Juni entscheidet, fordert eine Bundessteuer von 20 Prozent auf Erbschaften und Schenkungen.

Der Ertrag soll zu zwei Dritteln an die AHV und zu einem Drittel an die Kantone fliessen. Erbschaften bis 2 Millionen Franken und Geschenke bis 20'000 Franken pro Jahr und beschenkte Person wären steuerfrei. Auch Ehegatten müssten die Steuer nicht bezahlen.

Der Bundesrat geht davon aus, dass bei diesen Limiten nur eine Minderheit der steuerpflichtigen Personen betroffen wäre. Aus seiner Sicht würde ein Ja zur Initiative jedoch die Finanzhoheit der Kantone einschränken. Es handle sich um eine traditionelle Kompetenz der Kantone, sagte Widmer-Schlumpf vor den Medien.

Aushöhlung des Föderalismus

Auch Peter Hegglin, der Präsident der kantonalen Finanzdirektoren, rückte diesen Aspekt in den Vordergrund. Er sprach von einer "Aushöhlung des Föderalismus", den die Kantone entschieden ablehnten. Das heutige System sichere eine differenzierte Besteuerung. Dass die Kantone die Erbschaftssteuern abgeschafft hätten, sei ein Missverständnis.

Tatsächlich werden heute ausser im Kanton Schwyz überall Erbschaftssteuern erhoben, doch sind die direkten Nachkommen fast überall steuerbefreit. Künftig würden sie gleich behandelt wie nicht verwandte Erben. Dies sei problematisch, wenn man bedenke, dass Nachkommen Unterstützungspflichten hätten, sagte Widmer-Schlumpf.

Angst vor dem Wegzug Reicher

Aus Sicht des Bundesrats und der Kantone würde eine nationale Erbschaftssteuer ausserdem die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb schwächen.

Zwar sei es schwierig vorauszusehen, ob Vermögende ins Ausland ziehen und Unternehmen abwandern würden, räumte Widmer-Schlumpf ein. Mit einer "gewissen Dynamik" wäre aber zu rechnen. Hegglin fügte an, der Standort Schweiz sollte nicht "ohne äusseren Druck weiter gefährdet werden".

Hindernisse bei Unternehmensnachfolge

Schliesslich könnte eine Annahme der Initiative laut dem Bundesrat in Familienbetrieben die Regelung der Nachfolge erschweren.



Der Bundesrat geht davon aus, dass nur eine Minderheit der steuerpflichtigen Personen betroffen wäre. /

Die Erbschaftssteuer könnte diesen Betrieben beim Generationenwechsel finanzielle Mittel entziehen, die sonst im Interesse der Unternehmen und der Wirtschaft eingesetzt würden.

Die Initiative sehe zwar Steuerermässigungen für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe vor, sagte Widmer-Schlumpf. Sie lasse aber offen, wie hoch diese ausfallen müssten. Zudem setze sie voraus, dass die Erbinnen und Erben den Betrieb mindestens zehn Jahre weiterführten. Die Details dazu müsste der Gesetzgeber regeln. "Die Diskussionen dazu könnten noch schwierig werden", sagte die Finanzministerin.

Einnahmen von 3 Milliarden Franken

Der Bundesrat schätzt, dass eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene rund 3 Milliarden Franken einbringen könnte. Werden Steuerermässigungen für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe berücksichtigt, fielen die Einnahmen allerdings geringer aus.

Der Anteil der Kantone dürfte nach Schätzung des Bundes unter dem Betrag liegen, den die heutigen kantonalen Steuern einbringen. Heute fallen bei den Kantonen und Gemeinden insgesamt rund 900 Millionen Franken an Erbschafts- und Schenkungssteuern an.

Keine Rettung für die AHV

Dass Geld in die Kasse der AHV flösse, ist für Widmer-Schlumpf auch kein Grund für ein Ja zur Initiative. "Natürlich wäre es schön", sagte sie. Die künftigen Finanzierungsprobleme der AHV könnten damit aber nicht gelöst werden. Der Bundesrat wolle eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung der AHV.

Zu den "Konstruktionsfehlern" der Initiative gehört für Widmer-Schlumpf und Hegglin auch eine gewisse Ungleichbehandlung. Da der Nachlass vor einer allfälligen Aufteilung besteuert werden müsste, würden bei einem Betrag von 2 Millionen Franken keine Steuern anfallen, wenn es nur einen Erben gibt. Bei 2,1 Millionen und vier Erben würde die Steuer dagegen erhoben.

Die Initianten wollen mit der Erbschaftssteuer nicht zuletzt die Konzentration grosser Vermögen in wenigen Händen vermindern. Die Finanzministerin stellt nicht in Abrede, dass die Konzentration stark zugenommen hat. Sie weist aber darauf hin, dass das Vermögen durch die Vermögenssteuer belastet werde.

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