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Bier darf man nicht als «bekömmlich» bewerbenRavensburg - Bier darf nicht als «bekömmlich» beworben werden. Das hat ein Gericht in Deutschland am Dienstag entschieden. Eine solche Werbung verstosse gegen eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete, hiess es zur Begründung.cam / Quelle: sda / Dienstag, 25. August 2015 / 13:35 h
Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff «bekömmlich» angepriesen.
Bier darf nicht als «bekömmlich» beworben werden. /
![]() Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt, und untersagte per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte nun das Landgericht Ravensburg.
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