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SVP-Vize Voiblet ausgeschlossenLausanne - Die Waadtländer SVP kommt nicht zur Ruhe. Am Donnerstagabend schloss die Partei Claude-Alain Voiblet aus, weil dieser vor den Eidgenössischen Wahlen im vergangenen Herbst Vandalenakte gegen eigene Parteiplakate verübt haben soll.bert / Quelle: sda / Freitag, 11. März 2016 / 08:00 h
Die Partei gab den Ausschluss des nationalen Parteivizepräsidenten sowie von Pierre Oberson, Präsident der SVP-Sektion des Distrikts Lausanne, am Donnerstagabend nach einer Sitzung ihres Zentralkomitees per Communiqué bekannt. Die beiden seien angehört worden und mit «Beweisen» für den Vandalismus gegen die eigene Partei konfrontiert worden, hiess es.
Beide hätten die Vorwürfe zurückgewiesen und ihre Verantwortung bestritten. Das Komitee habe mit «Bedauern und Traurigkeit» festgestellt, dass eine weitere Zusammenarbeit mit ihnen nicht möglich sei. Der Ausschluss aus der SVP Waadt und ihren Sektionen sei im 16-köpfigen Gremium fast einstimmig beschlossen worden. Für Voiblet, der massgeblich am Ausbau der SVP Waadt in den vergangenen Jahren beteiligt war, handelt es sich um einen weiteren Rückschlag in kurzer Zeit: Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die nationale SVP-Führung nicht mehr auf ihn als SVP-Vizepräsident zählt, im Herbst hatte er die Wahl in den Nationalrat verpasst. Claude-Alain Voiblet (2. von rechts) an der Delegiertenversammlung der SVP. /
![]() Voiblet war am Abend für die Nachrichtenagentur sda nicht erreichbar. Streit um Parteipräsidentin Der Parteiausschluss ist eine weitere Episode in einer stürmischen Zeit für die Waadtländer SVP. Vor den Wahlen kam die damalige Parteipräsidentin Fabienne Despot unter Beschuss, nachdem bekannt wurde, dass sie eine Sitzung heimlich aufnahm. Despot blieb Kandidatin bei den Wahlen, scheiterte aber und trat als Präsidentin zurück. Für Aufsehen sorgte auch ein Vorwurf der Belästigung und Körperverletzung gegen den Waadtländer SVP-Nationalrat Michaël Buffat durch eine ehemalige Freundin. Eine Strafanzeige der Frau blieb ohne Folge. Die Staatsanwaltschaft wies sie ab, weil sie mehr als drei Monate nach den angeblichen Straftaten und damit zu spät eingereicht wurde. Buffat hatte die Vorwürfe stets bestritten und zeigte die Klägerin seinerseits an.
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