fest / Quelle: pd / Donnerstag, 2. Dezember 2021 / 18:05 h
Das ursprüngliche Gesetz stammt aus dem Jahr 1977 und wurde nun entsprechend geändert.
Auf Social Media-Kanälen sind Schuldner nicht mehr vor Inkassobüros sicher. /


Zu dieser Zeit war Social Media und computergestützte Kommunikation noch nicht bekannt und der Begriff «Kommunikation» anders definiert. Ab jetzt können Inkassobüros und Schuldeneintreiber ihre Schuldner auch per E-Mail, SMS und Message-Dienste oder über verschiedene Social-Media-Plattformen kontaktieren.
Inkassobüros müssen aber bestimmte Regeln befolgen, wenn sie über soziale Medien Kontakt suchen, darunter:
-
Die Nachrichten müssen privat bleiben - Ihre Nachrichten müssen privat sein und dürfen weder von der Öffentlichkeit noch von Freunden, Kontakten oder Followern eingesehen werden können.
-
Sich als Inkassounternehmen zu erkennen geben - Wenn ein Inkassounternehmen versucht, eine Freundes- oder Kontaktanfrage zu stellen, muss sich das Inkassounternehmen als Inkassounternehmen zu erkennen geben.
-
Möglichkeit, sich von ihren Mitteilungen abzumelden - Sie müssen ausserdem in jeder Nachricht eine einfache Möglichkeit bieten, sich von weiteren Mitteilungen von ihnen auf dieser Social-Media-Plattform abzumelden.