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Ex-Kirchenverwaltungsrat von Murg muss vor GerichtMels SG - Der pädophile ehemalige Kirchenrat von Murg, der im Sommer 2008 für Schlagzeilen sorgte, muss Ende Oktober vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert wegen mehrfachen Besitzes von Pornografie eine Freiheitsstrafe von acht Monaten.fest / Quelle: sda / Montag, 12. Oktober 2009 / 21:48 h
![]() Der ehemalige Kirchenverwaltungsrat bekannte sich zu seinen pädophilen Neigungen. Auf seiner Homepage publizierte er seine Auffassung, wonach nicht alle Pädophilen Verbrecher seien. Im August 2008 berichteten verschiedene Medien, der Mann habe in den 1980er-Jahren Sex mit einem Minderjährigen gehabt.
Das bestritt der Mann. Gleichwohl entschied der Administrationsrat (Exekutive) des katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen, dem Mitglied der Kirchenbehörde von Murg den Rücktritt zu empfehlen. Der Pfarrer der Kirchgemeinde hatte bereits den Rücktritt des Manns gefordert.
Kein Schuldeingeständnis Zuerst wollte der bekennende Pädophile nichts von einem Rücktritt wissen.![]() ![]() Katholische Kirche St. Johannes in Murg. /
![]() ![]() Als ihm dann auch der Kirchenverwaltungsrat nicht mehr den Rücken stärkte, reichte er die Demission ein. Er wollte den Rücktritt aber nicht als Schuldeingeständnis verstehen. Staatsanwalt Thomas Weltert vom Untersuchungsamt Uznach SG bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA den Verhandlungstermin vor Kreisgericht Werdenberg-Sargans. Keine Beweise für sexuelle Handlungen mit Kindern Der ehemalige Kirchenverwaltungsrat ist wegen mehrfachen Besitzes von Pornografie angeklagt. Die Maximalstrafe liegt bei einem Jahr Gefängnis, Weltert fordert acht Monate. Pornografie werde generell zu milde bestraft, findet der Staatsanwalt. Im Rahmen des Strafverfahrens war die Wohnung des Mannes durchsucht worden. Nicht zur Diskussion stehen vor Gericht sexuelle Handlungen mit Kindern. «Es gibt keine Beweise», sagte Weltert.![]()
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