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Lichtenstein: Keine Senkung der StrahlengrenzwerteVaduz - Im Fürstentum Liechtenstein wird der Strahlengrenzwert von Mobilfunk-Antennen ab 2013 doch nicht um das Zehnfache gesenkt. Die Stimmberechtigten entschieden sich für den gleichen Wert wie in der Schweiz - und damit gegen den tiefsten europaweit.bert / Quelle: sda / Sonntag, 6. Dezember 2009 / 15:51 h
Der Strahlengrenzwert von Mobilfunk-Antennen wird im Liechtensteiner Umweltschutzgesetz auf 6,0 Volt pro Meter festgelegt. Diesen Wert hatten die Wirtschaftsverbände mit einer Volksinitiative verlangt, die nach einem lebhaften Abstimmungskampf mit 6765 zu 5102 Stimmen bei 66,3 Prozent Stimmbeteiligung angenommen wurde.
Mit dem Ja-Anteil von 57 Prozent kippten die Stimmberechtigten einen früheren Parlamentsentscheid. Im Mai letzten Jahres hatte der 25-köpfige Landtag mit nur einer Gegenstimme beschlossen, die elektrische Feldstärke von Mobilfunk-Antennen um das Zehnfache auf 0,6 Volt pro Meter zu senken. Dieser Grenzwert, einer der tiefsten in Europa, hätte ab 2013 eingehalten werden müssen.
Die Drohung der Mobilfunk-Betreiber hat Wirkung gezeigt. (Symbolbild) /
![]() Widerstand der Wirtschaft Die Mobilfunk-Betreiber, darunter Swisscom und Orange, reagierten auf den Parlamentsbeschluss umgehend mit einem Investitionsstopp, verbunden mit der Ankündigung, sich ganz aus dem Fürstentum zurückzuziehen. Mit einem Grenzwert von 0,6 Volt je Meter lasse sich kein qualitativ hochstehendes Mobilfunk-Netz mehr betreiben, argumentierten sie. Eine flächendeckender und qualitativ hochstehender Mobilfunk sei aber existenziell, fanden die Wirtschaftsverbände und lancierten ihre Volksinitiative, um den Grenzwert wieder bei 6,0 Volt pro Meter gesetzlich zu verankern. Das Parlament lehnte das Begehren im September ab und machte den Weg frei, um das Volk in dieser Frage entscheiden zu lassen. Treibende Kraft im Fürstentum für tiefere Strahlengrenzwerte ist der Verein für gesundheitsverträglichen Mobilfunk (VGM), der politisch von der grün-alternativen Freien Liste (FL) unterstützt wird. Ziel des VGM wäre ein Grenzwert von 0,06 Volt pro Meter.
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