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Fall Hirschmann: UBI rügt Tele ZüriZürich – Tele Züri hat in zwei Berichten über Carl Hirschmann die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. Zu diesem Urteil kommt die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).ht / Quelle: sda / Sonntag, 5. Dezember 2010 / 16:01 h
Gemäss UBI-Präsident Professor Roger Blum hat Tele Züri Gerüchte verbreitet, wie die UBI in einer Medienmitteilung schreibt.
Konkret ging es um zwei Beiträge vom 5. November und vom 14. Dezember des vergangenen Jahres. Die UBI kritisiert, dass der Bericht über die Verhaftung von Carl Hirschmann gegen die Unschuldsvermutung verstossen habe. In der TV-Sendung hätte klar gemacht werden müssen, dass die Gründe für die Verhaftung unklar seien.
Jet Aviation-Erbe Carl Hirschmann. (Archivbild) /
![]() Bemängelt wird auch die zu wenig kritische Überprüfung der Quellen. Keine Gelegenheit zur Stellungnahme Eine anonymisierte Zeugin beschuldigte Carl Hirschmann im TV-Beitrag von Tele Züri aufgrund von angeblichen Aussagen einer Freundin schwer. Weiter rügt die UBI die Journalisten von Tele Züri, weil sie Carl Hirschmann keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben haben. Das Publikum habe sich deshalb auch keine eigene Meinung bilden können. UBI-Präsident Professor Roger Blum sagte bei der öffentlichen Sitzung in Bern, Tele Züri habe Gerüchte verbreitet. Die UBI stützt sich auf einen Leitentscheid für die Kriminalberichterstattung des Bundesgerichtes. Dieser hält fest: „Zum andern ergibt sich aus dem Prinzip der Unschuldsvermutung, dass auch im Rahmen eines grösseren Artikels stets, das heisst an jeder Stelle, wo der Verdacht einer Straftat erwähnt wird, nur eine Formulierung zulässig sein kann, die hinreichend deutlich macht, dass es sich einstweilen nur um einen Verdacht handelt und dass eine abweichende Entscheidung des zuständigen Strafgerichtes durchaus noch offen ist.“
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