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Dutroux-Komplizin Michelle Martin kann Gefängnis verlassen

Brüssel - Michelle Martin, die Ex-Frau und Komplizin des belgischen Kinderschänders und Mörders Marc Dutroux, kann das Gefängnis nach 16 Jahren verlassen. Unter strikten Auflagen will sie künftig in einem Frauenkloster im südbelgischen Malonne bei Namur leben.

fest / Quelle: sda / Dienstag, 28. August 2012 / 16:33 h

Die Aussicht auf eine vorzeitige Freilassung Martins hatte in Belgien in den letzten Wochen für viel Unmut gesorgt. Opferfamilien, aber auch Anwohnerinnen und Anwohner von Malonne protestierten teils heftig.

Hervorgehoben wurde in den belgischen Medien immer wieder, dass die dreifache Mutter nicht ein einziges Mal Reue gezeigt habe. Während sie für die Angehörigen der Opfer ein "Monster" ist, sah sie sich selbst immer als "willenloses Werkzeug" und Opfer ihres damaligen Ehemanns.

Die Nonnen im Klarissen-Kloster wollen der 52-Jährigen eine Chance geben. In den Auflagen ist enthalten, dass sich Martin unter anderem nicht den Angehörigen der Opfer nähern und das Land nicht verlassen darf.



Das Kloster Monastère des Clarisses in Malonne. / Foto: malonne.be

Laut ihrem Anwalt wollte Martin noch am Dienstagabend das Gefängnis verlassen.

Mädchen missbraucht und getötet

Der Fall Dutroux hatte in den 1990er Jahren nicht nur in Belgien für Aufruhr und Entsetzen gesorgt. Marc Dutroux hatte sechs Mädchen entführt, missbraucht und in einem geheimen Verlies eingekerkert. Vier von ihnen starben.

Martin wurde als Mittäterin zu 30 Jahren Haft verurteilt, da sie die beiden Mädchen Julie und Mélissa hatte verhungern lassen, während Dutroux wegen Diebstahls im Gefängnis sass. Nun konnte sie von einer vorzeitigen Entlassung profitieren, die in Belgien möglich ist, wenn mindestens ein Drittel der Strafe verbüsst ist.

Ein Teil der Angehörigen der Opfer will nun vor den EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ziehen. Dabei geht es nicht um die Anfechtung des Urteils, dieses ist definitiv. Aber die Angehörigen wollen sich unter anderem dafür einsetzen, dass Opferfamilien in Fällen vorzeitiger Haftentlassung von der Justiz mehr Gehör geschenkt wird.

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