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Gebirgskantone bedauern Bundesgerichtsurteil

Bern - «Ein Schlag für jene, die bauen wollen»: Die Reaktion der Regierungskonferenz der Gebirgskantone auf die Bundesgerichtsentscheide zur Zweitwohnungsinitiative teilen viele Betroffene. Die Kantone mit den meisten offenen Gesuchen warnen vor den Folgen der Lausanner Urteile.

bert / Quelle: sda / Mittwoch, 22. Mai 2013 / 23:48 h

Nun würden die Konsequenzen der Zweitwohnungsinitiative in touristischen Regionen schneller spürbar, als wenn die angefochtenen Projekte noch realisiert worden wären. Dies sagte Fadri Ramming, der Generalsekretär der Gebirgskantone, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Konsequenz sei, dass betroffene Parteien das Prozessrisiko nun neu beurteilen müssten. Laut Ramming betrifft das jene Fälle, die zwar angefochten, aber noch nicht entschieden wurden.

Der Bündner Volkswirtschaftsdirektor Hansjörg Trachsel zeigte sich überrascht von den Urteilen. Dies, weil nach der Annahme des Volksbegehrens im März letzten Jahres die Mehrheit der Rechtsprofessoren anderer Meinung gewesen sei als nun das Bundesgericht.

Bergkantone sehen schwarz

Der Berner Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) sprach von einem schwarzen Tag für die Berner Volkswirtschaft, den Tourismus und die betroffenen Grundeigentümer. Für Letztere bedeute der Entscheid faktisch eine Enteignung, sagte er.

Nach Schätzung der Regierungsstatthalter sei ein Bauvolumen von rund einer halben Milliarde Franken blockiert, das jetzt verloren gehe, sagte Neuhaus.

Auch im Kanton Wallis herrscht Unverständnis und Enttäuschung. Man tröstet sich aber damit, dass mit den Urteilen nicht alles geklärt wurde.

«Die Richter sind nicht unserer Argumentation gefolgt, die auch von einer Mehrheit der Rechtsprofessoren geteilt wird», sagte Staatsrat Jean-Michel Cina auf Anfrage. Er wolle nun aber zuerst die Begründung des Urteils und die Abwägungen der Richter abwarten.

Weniger beunruhigt ist man im Tessin, wo nur rund 50 Rekurse von den Urteilen betroffen sind. 10 dieser Beschwerden gegen erteilte Baugenehmigungen zwischen dem 11. März und 31. Dezember 2012 stammten von Helvetia Nostra, sagte Paolo Poggiati vom Tessiner Amt für Raumentwicklung.



Umweltschützer Franz Weber war in einer ersten Reaktion erleichtert. /

Die Konsequenzen für das Tessin seien demnach überschaubar.

Franz Weber: «Das ist ein Sieg»

Umweltschützer Franz Weber war in einer ersten Reaktion erleichtert. «Das ist ein Sieg, das ist etwas Wunderbares,» sagte er den Journalisten vor dem Bundesgericht.

Helvetia Nostra habe in etwa 3400 Fällen Beschwerde geführt. Das Recht habe gesiegt, nicht Helvetia Nostra. «Es freut mich für die gute Sache, nicht für mich persönlich», sagte Weber. Man müsse nun weiterkämpfen.

Bundesrätin Doris Leuthard nahm den ersten Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis. Vor einer abschliessenden Würdigung seien zusätzliche Informationen und Angaben zum Urteil abzuwarten.

Dies teilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit. Bundesrätin Leuthard hatte sich immer auf den Standpunkt gestellt, dass der Verfassungsartikel am Tag der Annahme durch das Schweizer Stimmvolk, also am 11. März 2012, in Kraft tritt.

Hauseigentümer enttäuscht

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) äusserte Bedauern über den Entscheid. Das Bundesgericht schaffe damit neue Unsicherheiten in der Zweitwohnungsfrage, teilte der HEV mit.

Viele Bauwillige hätten ihr Projekt aufgrund der breit gestreuten Einsprachen von Helvetia Nostra seit Monaten blockiert gesehen. Darunter seien auch Projekte, die seit Jahren sorgfältig geplant und abgeklärt, aber beim örtlichen Bauamt noch nicht eingereicht worden seien.

Schockiert zeigte sich der Schweizerische Baumeisterverband: Das oberste Gericht schaffe mit seinen Entscheiden die schlimmstmögliche Auslegung des Volksentscheids. Gemäss einer im Februar veröffentlichten Studie des Konjunkturforschungsinstituts BAK Basel stünden nun gegen 7000 Arbeitsstellen im Baugewerbe des Alpenraums auf dem Spiel.


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