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Schneider-Ammann verstiess als Nationalrat gegen ParlamentsgesetzBern - Bundesrat Johann Schneider-Ammann hätte in seiner Zeit als Nationalrat sein Mandat als Verwaltungsrat der Firma Manilux offenlegen müssen. Das haben Abklärungen der Parlamentsdienste ergeben. Schneider-Ammann verstiess mit der Nichtmeldung somit gegen das Parlamentsgesetz.asu / Quelle: sda / Samstag, 22. Februar 2014 / 11:07 h
Folgen habe dies für Schneider-Ammann aber keine, sagte der Sprecher der Parlamentsdienste, Mark Stucki. Er bestätigte auf Anfrage eine entsprechende Meldung der «NZZ» vom Samstag.
Schneider-Ammann hatte sein Mandat bei der Offshore-Firma Manilux bis 2003 korrekt angegeben. Doch dann verschwand der Eintrag aus dem Register, in dem Parlamentsmitglieder ihre Interessenbindungen deklarieren müssen, wie die Zeitungen «SonntagsZeitung» und die «Schweiz am Sonntag» vor rund zwei Wochen berichtet hatten.
Die Parlamentsdienste haben nun abgeklärt, ob solche Tochtergesellschaften überhaupt angegeben werden müssen. Sie kamen zum Schluss, Schneider-Ammann hätte das Mandat entweder einzeln melden müssen - oder beim Eintrag seiner Ammann-Gruppe angeben, dass damit alle Gruppengesellschaften mitgemeint sind.
Schneider-Ammann hatte sein Mandat bei der Offshore-Firma Manilux bis 2003 korrekt angegeben, doch dann verschwand der Eintrag aus dem Register, in dem Parlamentsmitglieder ihre Interessenbindungen deklarieren müssen. /
![]() Da Schneider-Ammann beides während mehreren Jahren unterlassen hat, verstiess er gegen die im Parlamentsgesetz vorgeschriebenen Offenlegungspflichten. Kein schwerwiegender Verstoss Konsequenzen hat dieser Verstoss jedoch keine, wie Stucki sagte. Erstens sei Schneider-Ammann nicht mehr im Nationalrat, zweitens sehe das Gesetz nur bei schwerwiegenden Verstössen Disziplinarmassnahmen vor. In diesem Fall handle es sich um einen leichten Verstoss, sagte Stucki. Dass Mandate nicht angegeben werden, komme öfter vor. Die Luxemburger Finanzgesellschaft Manilux diente der Ammann-Gruppe als Vehikel zur Steueroptimierung.
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