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Strafverfolgungsbehörden dürfen Internettelefonate abhören

Bern - Die Strafverfolgungsbehörden sollen künftig Trojaner in Computer einschleusen dürfen, um Skype-Gespräche Krimineller mithören zu können. Das revidierte Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) ist unter Dach und Fach.

pep / Quelle: sda / Mittwoch, 16. März 2016 / 15:51 h

National- und Ständerat haben am Mittwoch dem Vorschlag der Einigungskonferenz zugestimmt und die letzte Differenz ausgeräumt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung am Freitag. Das letzte Wort könnte indes das Stimmvolk haben, die Gegner haben ein Referendum angekündigt. Das hat bereits Wirkung gezeigt: Mit Blick auf eine mögliche Abstimmung verzichtete das Parlament im Einverständnis mit dem Bundesrat darauf, die Vorratsdatenspeicherung zu verlängern. Damit fällt ein gewichtiges Argument der Gegner weg.

Staatstrojaner im Fokus

Die Diskussion dürfte sich nun auf die sogenannten Staatstrojaner konzentrieren - und auf die Frage, wie stark der Schutz der Privatsphäre zum Zweck der Verbrechensbekämpfung eingeschränkt werden darf.

Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute möglich. Kriminelle können sich aber einer Überwachung entziehen, indem sie über das Internet telefonieren. Neu sollen die Strafverfolgungsbehörden deshalb Trojaner in Computer einschleusen dürfen, um beispielsweise Skype-Gespräche mitzuhören.

Mittelalterliche Methoden

Im Gesetz ist die Rede von «besonderen technischen Geräten» - gemeint sind IMSI-Catcher für die Abhörung und Ortung von Handys - und «besonderen Informatikprogrammen», auch GovWare genannt. Schon heute lassen Gerichte solche Programme zu, doch ist die Rechtslage umstritten. Die Gesetzesrevision soll nun Klarheit schaffen.

Im Parlament räumten die Befürworter ein, der Einsatz von Staatstrojanern sei heikel. Es dürfe aber nicht sein, dass die Kriminellen die neuen technologischen Möglichkeiten nutzten, während den Strafermittlern nur mittelalterliche Methoden zur Verfügung stünden.

Nur bei schweren Straftaten

Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, es gehe nicht um präventive Überwachung, sondern um Überwachung in Strafverfahren. Erlaubt wären Staatstrojaner zudem nur bei schweren Straftaten - zum Beispiel Mord, Menschenhandel, Terrorismusfinanzierung oder Pädokriminalität.

Neben den Staatstrojanern könnten in einem Abstimmungskampf die Mitwirkungspflichten der Telekommunikationsanbieter zum Thema werden. Neu sind auch kleinere Anbieter zur Mitwirkung verpflichtet.

Vorratsdatenspeicherung nicht verlängert

Im Parlament gab vor allem die Frage zu reden, wie lange Telefonranddaten aufbewahrt werden sollten. Die Daten geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat.

Heute müssen die Fernmeldedienstanbieter die Daten sechs Monate lang aufbewahren. Dabei soll es auch bleiben - sowohl für die Randdaten des Telefonverkehrs als auch für jene des Postverkehrs.

Kehrtwende während Beratungen

Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Verlängerung der Aufbewahrungsdauer vorgeschlagen. Die Strafverfolgungsbehörden sollten auch nach zwölf Monaten noch auf die Daten zugreifen können.



Den Behörden ist es erlaubt, Skypegespräche mit Trojanern zu infizieren. /

National- und Ständerat stimmten dem zunächst zu, kamen aber später darauf zurück - im Einvernehmen mit dem Bundesrat: Um nicht die ganze Vorlage zu gefährden, verzichtete er auf eine längere Aufbewahrung.

Eine Rolle spielte dabei der Entscheid des Europäischen Gerichtshofes, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausser Kraft zu setzen. Verschiedene europäische Staaten kürzten in der Folge die Fristen oder verzichteten ganz auf die Vorratsdatenspeicherung. Für die Schweiz ist das Urteil nicht bindend, doch diente es den Gegnern als Argument.

Aufbewahrung in der Schweiz nicht zwingend

Umstritten war bis zuletzt, ob die Fernmeldedienstanbieter neu verpflichtet werden sollten, die Randdaten in der Schweiz aufzubewahren. Der Nationalrat wollte damit die Datensicherheit gewährleisten und Schweizer Unternehmen einen Vorteil verschaffen, die auf Datenspeicherung spezialisiert sind.

Der Bundesrat und der Ständerat waren dagegen. Sommaruga sagte, das Schweizer Datenschutzgesetz gelte auch dann, wenn die Daten auf Servern im Ausland aufbewahrt würden. In der Einigungskonferenz setzte sich der Ständerat durch. Der Nationalrat lenkte schliesslich ein, mit 151 zu 28 Stimmen bei 13 Enthaltungen.

Täterschutz-Vorwurf an SVP

Für ein Nein setzte sich Franz Grüter (SVP/LU) ein. Wäre der Nationalrat ihm gefolgt und hätte den Antrag der Einigungskonferenz abgelehnt, wäre das ganze Gesetz gescheitert. Die Befürworter zeigten wenig Verständnis dafür. Der Aufbewahrungsort sei ein Nebenaspekt, befanden sie.

Eine Ablehnung des BÜPF wäre ein Steilpass für die organisierte Kriminalität, sagte Karl Vogler (CVP/OW). «Täterschutz zu betreiben, kann ja wohl nicht die Absicht der politischen Rechten sein.»

Skepsis auf rechter und linker Seite

Schon zu Beginn der Beratungen hatte sich ein Teil der SVP gegen das Gesetz gestellt. Die Befürworter warfen den Gegnern eine widersprüchliche Haltung vor: Die SVP fordere stets eine Verschärfung der Strafen, wolle nun aber nicht die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Mörder und Pädokriminelle gefasst werden könnten.

Vorgeworfen wurde den Gegnern aus den Reihen der SVP auch, dass sie das neue Nachrichtengesetz befürworteten, das präventive Überwachung ermöglicht, und sich gleichzeitig gegen das BÜPF stellten, das die Überwachung in Strafverfahren betrifft.

Zu Beginn der Beratungen hatte sich auch ein Teil der SP skeptisch gezeigt. Die Mehrheit der Sozialdemokraten unterstütze nun aber das Gesetz, sagte Evi Allemann (SP/BE) am Mittwoch. Es biete keinen Freipass für Überwachung. Nein zum BÜPF sagen dagegen die Grünen. Sie warnen vor einem Überwachungsstaat.


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