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Erfolg für Prinz Ernst August: Nicht mehr vorbestraft

Hildesheim - Erfolg für Ernst August Prinz von Hannover: Zehn Jahre nach seinem Angriff auf einen deutschen Discobesitzer in Kenia hat das Gericht die Geldstrafe für den Adligen reduziert.

fest / Quelle: sda / Dienstag, 9. März 2010 / 14:57 h

Das Landgericht Hildesheim verurteilte ihn wegen einfacher Körperverletzung nur noch zu einer Geldstrafe von 200'000 Euro, womit der Chef des Welfenhauses nicht mehr als vorbestraft gilt. Sein Anwalt kündigte gleichwohl Revision an. Er will erreichen, dass ein Gericht feststellt, dass Discobesitzer Josef Brunlehner seine Version des Geschehens frei erfunden habe.

Zwei Ohrfeigen

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Ehemann der monegassischen Prinzessin Caroline beim Streit Anfang 2000 einen deutschen Hotelier zumindest zwei Ohrfeigen versetzt hatte.



Mildere Geldstrafe für Prinz Ernst August. / Foto: hi-markt.de

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Der Verteidiger hatte dafür plädiert, ganz auf eine Strafe zu verzichten. Er hatte dies mit einer langjährigen Demütigung des Prinzen durch falschen Vorwürfe begründet.

Prinzessin Caroline als Zeugin

In einem ersten Verfahren war Ernst August 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445'000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Hannover ging damals davon aus, dass er den Deutschen aus Verärgerung über die laute Musik und die Lichtshow von dessen Disco spitalreif geprügelt hatte.

Ernst August, der damit als vorbestraft galt, erreichte 2008 eine Wiederaufnahme des Verfahrens. In dem neuen Prozess vor dem Landgericht Hildesheim bestätigten nun mehrere Zeugen, darunter Prinzessin Caroline, die Version des Prinzen, wonach er dem Hotelier nur zwei Ohrfeigen versetzt hatte.

 


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