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Bundesgericht entscheidet über Berner VotumBern - Der Entscheid der bernischen Kantonsregierung, die kantonale Volksabstimmung über die Motorfahrzeugsteuern vom Februar dieses Jahres zu wiederholen, landet vor Bundesgericht. Die Junge SVP und die SVP des Kantons Bern haben entsprechende Beschwerden angekündigt.bg / Quelle: sda / Donnerstag, 18. August 2011 / 21:36 h
Die Junge SVP begründete den Gang nach Lausanne am Donnerstag in einer Mitteilung mit dem aus ihrer Sicht korrekten Ablauf der Abstimmung vom Februar. Damals kamen zwei Vorlagen zur Änderung der Motorfahrzeugsteuern vors Volk. Der von der SVP unterstützte Volksvorschlag eines Garagisten gewann in der Stichfrage mit 363 Stimmen Vorsprung auf den Vorschlag des Kantonsparlaments.
Das kantonale Verwaltungsgericht ordnete in der Folge aufgrund einer Beschwerde der Jungen Grünen eine Nachzählung an, welche die Kantonsregierung auch durchführen wollte.
Der Entscheid über die Steuern liegt beim Bundesgericht. / Foto: Markus Forte ex-press.ch
Doch schien der Regierung dies nicht mehr möglich, als sich zeigte, dass in 30 Gemeinden die Stimmzettel schon weggeworfen worden waren. Abstimmung wird wiederholt Am Mittwoch dieser Woche entschied die Regierung deshalb, die Abstimmung im März des kommenden Jahres zu wiederholen. Schon am Mittwoch protestierte die bernische SVP gegen diese Absicht und kündigte rechtliche und politische Schritte an. Am Donnerstag bestätigte SVP-Geschäftsführerin Aliki Panayides auf Anfrage, dass mit den juristischen Schritten eine Beschwerde ans Bundesgericht gemeint ist.
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