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Vorratsdatenspeicherung bleibt Problem 1 der Justiz

Wien - Die Vorratsdatenspeicherung hat viele Gegner. Auf Einladung der Österreichischen Computergesellschaft (OCG) haben Experten an der TU Wien über die Verfassungsmässigkeit der seit 1. April geltenden EU-Regelung diskutiert.

knob / Quelle: pte / Donnerstag, 17. Mai 2012 / 10:27 h

Das Thema hat Sprengkraft, da das Gesetz mittlerweile in Deutschland, Rumänien, Tschechien und demnächst auch Österreich gilt und dort die Verfassungsgerichte beschäftigt. «Dieses Gesetz war keine Sternstunde der EU», meint Erich Schweighofer von der Rechtsinformatik an der Universität Wien.

Terrorismusbekämpfung abstrakt

Anhand der Vorratsdatenspeicherung werde die Interaktion von IT, Mensch und Gesellschaft augenscheinlich und auch spannend, findet OCG-Präsident Reinhard Goebl. Diese allerdings für nicht verfassungskonform hält Christof Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, zumal eine freie Kommunikation in einer freien Gesellschaft so nicht mehr möglich ist. «Wir werden den Verfassungsgerichtshof anrufen, weil die Vorratsdatenspeicherung nicht nur den garantierten Schutz der Privatsphäre verletzt.» Die quasi flächendeckende Sammlung von Verbindungsdaten nahezu jeglicher Kommunikation über sechs Monate hinweg hält Tschohl für einen klaren Paradigmenwechsel und deren Zweck zur Terrorismusbekämpfung für extrem abstrakt. «Die Vorratsdatenspeicherung lässt sich nur grundrechtsschonend umsetzen und nicht grundrechtskonform», meint der Experte. «Am begehrtesten sind die IP-Adressen und auch erst dann relevant, wenn man bereits über konsumierte Inhalte verfügt», unterstreicht Tschohl.

Statistikfehler vorprogrammiert

«Sehr schön» findet Edgar Weippl von Secure Business Austria die technische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung hierzulande, hegt aber Bedenken hinsichtlich eines «Gewöhnungseffektes» der Abfragen durch Behörden. Angesichts riesiger Datenmengen scheinen zudem Statistikfehler beim Data Mining unausweichlich, schätzt der Experte und stellt Fahndungserfolge in Frage.



Das Thema hat Sprengkraft, da das Gesetz mittlerweile in Deutschland, Rumänien, Tschechien und demnächst auch Österreich gilt und dort die Verfassungsgerichte beschäftigt. /

«Wenn Kriminelle beispielsweise nur eine gemeinsame E-Mail-Adresse nutzen und die Nachrichten bloss als Entwurf speichern, dann fallen nicht einmal Verbindungsdaten an.» Auf die Legalisierung bisheriger Praxis verweisen Peter Gildemeister, Oberstaatsanwalt in Wien, und Klaus Steinmaurer, Leiter der Rechtsabteilung von T-Mobile Austria. Die Provider hätten immer schon 80 bzw. 95 Prozent an Verbindungsdaten der User gespeichert - allein schon wegen der Verrechnung. «Die Justiz hatte darauf auch immer Zugriff - jetzt mit Garantie», sagt Gildemeister. Zudem betonen die Juristen, dass Provider und nicht der Staat die Vorratsdatenspeicherung vornehmen und Datenabfragen durch einen Rechtschutzbeauftragten kontrolliert würden.

Freie WLAN ungeschoren

Zur Datenabfrage durch Behörden im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung kommt es bei Delikten mit einer Mindesthöchststrafe von einem Jahr. Sogenannte NAPT-PAT-Anfragen, wonach bis zu 5.000 private IP-Adressen zeitgleich zu einer öffentlichen IP-Adresse werden, dürfen hiesige Provider nicht beauskunften. Ebenso ausgenommen sind freie WLAN-Netze. «Am häufigsten werden Daten zur Bekämpfung von Internet-Kriminellen benötigt», erklärt der Oberstaatsanwalt. Nach Abschluss jeden Strafverfahrens würden diese rechtskonform auch wieder gelöscht.

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